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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Summer/Winter Schools

Sie planen eine Summer/Winter School in der Schweiz oder im Ausland zu absolvieren und möchten abklären, ob entsprechende Leistungen an Ihr Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) anerkannt werden können, bzw. möchten diese Leistungen anerkennen lassen.

Bei Summer/ Winter Schools handelt es sich um selbstorganisierte Kurzaufenthalte, deren Organisation (Recherche und rechtzeitige Anmeldung etc.) in den Verantwortungsbereich der Studierenden fällt.

Bitte beachten: Ab HS 23 ist die Absolvierung der Summer/Winter Schools im Bachelorstudiengang nur bei im Vorsemester vollständig abgeschlossener Assessmentstufe möglich. D.h. dass bei Erfüllen sämtlicher Anforderungen die Anerkennung von Summer/Winter Schools im Folgesemester möglich ist, falls diese frühestens ab dem 1. August (Herbstsemester) resp. dem 1. Februar (Frühjahrssemester) beginnen.

Bachelorstudierende, welche im Vorsemester mindestens 150 ECTS Credits an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erworben haben (inkl. anerkannte rechtswissenschaftliche Module anderer Universitäten), können Summer/Winter Schools für den Masterstudiengang vorziehen. D.h. dass bei Erfüllen sämtlicher Anforderungen die Anerkennung von Summer/Winter Schools im Folgesemester möglich ist, falls diese frühestens ab dem 1. August (Herbstsemester) resp. dem 1. Februar (Frühjahrssemester) beginnen.

 

Vorgehen

Die Anerkennung von Winter/Summer Schools erfolgt in drei Schritten.

  1. Abklärung der Anerkennbarkeit der Summer/Winter School: Konsultieren Sie vor der Anmeldung zur Summer/Winter School die publizierte Anerkennungstabelle.  (PDF, 198 KB)Diese ist nicht abschliessend und wird laufend aktualisiert. Falls Sie das Absolvieren einer Summer/Winter School planen, die nicht auf der Anerkennungstabelle aufgeführt ist, können Sie sich über das Kontaktformular erkundigen, ob deren Anerkennung möglich ist.
  2. Anerkennungsgesuch: Nach dem Absolvieren der Summer/Winter School können Sie per Kontaktformular die Anerkennung der Summer/Winter School beantragen. Bitte legen Sie das Zertifikat der absolvierten Summer/Winter School bei.
  3. Anerkennungsbescheid: Nachdem die Summer/Winter School anerkannt wurde, folgt eine Mitteilung vom Student Center. Die anerkannten Leistungen können in der Folge im Studierendenportal oder in der UZH now-App eingesehen werden.

 

Zeitpunkt

Wir empfehlen Ihnen, das Anerkennungsgesuch direkt nach Abschluss der Summer/Winter School einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei Wochen.