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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Transcripts / Beglaubigung von Abschlussdokumenten

Für die Beglaubigung von Abschlussdokumenten ist die Kanzlei der UZH zuständig. Die entsprechenden Dokumente sind der Kanzlei über deren Kontaktformular  zuzusenden.

Beglaubigung von Übersetzungen

Falls Sie keinen englischen Academic Record erhalten haben, nehmen Sie die Übersetzung des Academic Records selbst vor. Dafür verwenden Sie bitte unsere Vorlagen sowie Übersetzungshilfen, die am Ende der Seite aufgeführt sind.

  • Die Übersetzung muss inhaltlich mit den deutschen Diplomunterlagen exakt übereinstimmen. Auch die Reihenfolge der Auflistung sämtlicher Module muss beachtet werden.
  • Die Übersetzungen und die eingescannten Originale senden Sie bitte per Kontakformular (Kategorie: Studienabschluss: Transcripts).

Falls Sie einen englischen Academic Record erhalten haben: Wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei der Universität Zürich, um eine Beglaubigung anzufordern.

Gleichwertigkeitsbescheinigung

Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung wird für Diplome und Lizentiate, welche an der Universität Zürich erworben worden sind, ausgestellt.
Antrag zur Bescheinigung der Gleichwertigkeit

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

Kontakt Doktorat

Abschlussprozess des Doktorats
Anmeldung zur Promotion
Antrag auf Zweitbegutachtung und Gutachten

doktorat@ius.uzh.ch