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Für die Beglaubigung von Abschlussdokumenten ist die Kanzlei der UZH zuständig. Die entsprechenden Dokumente sind der Kanzlei über deren Kontaktformular zuzusenden.
Falls Sie keinen englischen Academic Record erhalten haben, nehmen Sie die Übersetzung des Academic Records selbst vor. Dafür verwenden Sie bitte unsere Vorlagen sowie Übersetzungshilfen, die am Ende der Seite aufgeführt sind.
Falls Sie einen englischen Academic Record erhalten haben: Wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei der Universität Zürich, um eine Beglaubigung anzufordern.
Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung wird für Diplome und Lizentiate, welche an der Universität Zürich erworben worden sind, ausgestellt.
Antrag zur Bescheinigung der Gleichwertigkeit