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Die Schwerpunkte des bisherigen Masterstudiengangs (Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht) werden nicht weitergeführt. Studienprogramme mit einem Schwerpunkt konnten letztmals im FS20 begonnen werden.
Die neue Rahmenverordnung wurde erlassen (vgl. Quicklinks), hingegen wurde die gemeinsame Studienordnung noch nicht von beiden Partnerfakultäten verabschiedet. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es im weiteren Verlauf des Reformprozesses noch zu geringfügigen Änderungen kommt.
Folgendes Modulangebot ist vorgesehen:
Modul | ECTS | |
---|---|---|
Masterarbeit |
Masterarbeit UZH (12) Masterarbeit UNIL (15) |
12/15 |
Wahlpflichtmodule UZH/UNIL
|
Zivilverfahrensrecht UZH (12) Procédure civile UNIL (6) Procédure pénale UNIL (6) Procédure et juridiction administratives UNIL (6) |
12 |
Wahlpflichtmodule UZH |
Grundlagen |
6 |
Wahlmodule UZH |
|
24 |
Wahlmodule UNIL | 33/36* | |
Total | 90 |
*je nachdem, ob die Masterarbeit an der UZH oder an der UNIL geschrieben wird
Für die an der RWF zu absolvierenden Module gilt ein Fehlversuchsmaximum von sechs Fehlversuchen. Sieben oder mehr Fehlversuche haben eine endgültige Abweisung zur Folge. Die Masterarbeit UZH sowie das Modul Zivilverfahrensrecht können je zweimal wiederholt werden. Die anderen Module der Zürcher Fakultät können beliebig oft wiederholt werden, solange das Fehlversuchsmaximum nicht überschritten ist. Nicht bestandene Wahlpflichtmodule können durch andere Wahlpflichtmodule derselben Modulgruppe ersetzt werden, nicht bestandene Wahlmodule durch beliebige Wahlmodule der Fakultät.
Für die Module der UNIL gilt die Wiederholungsregelung der Lausanner Fakultät, welche sich auf die Prüfungsserie bezieht. Sie wird in der Studienordnung ersichtlich sein.
Wer ist betroffen?
Die Übergangsregelung gilt für Studierende, welche bereits im FS21 in einem Studienprogramm einer der Partnerfakultäten eingeschrieben waren und bis Ende FS21 mindestens ein an den Abschluss des Joint Degree Masterstudiengangs anrechenbares Modul erfolgreich absolviert haben. Mit Beginn des HS21 erfolgt ein Wechsel in den Masterstudiengang nach neuer Ordnung. Die bisherigen Module werden dann nicht mehr angeboten, soweit sie im neuen Studiengang nicht weitergeführt werden.
Bachelorstudierende, die folgende Voraussetzungen per Ende FS21 erfüllen, fallen somit ebenfalls unter die Übergangsbestimmungen des Masterstudiengangs:
Was ist zu beachten?
Mastermodule, die vor dem Wechsel erfolgreich absolviert wurden, werden im revidierten Masterstudiengang nach Massgabe der nach alter Studienordnung erworbenen Anzahl ECTS Credits angerechnet. Bereits erbrachte ECTS Credits von Mastermodulen der spezialisierten Wahlpflichtpools oder von Pflichtmodulen aus einem Masterstudienprogramm mit Schwerpunkt werden während der Übergangsfrist als Wahlmodule angerechnet. Für den Abschluss sind 90 ECTS Credits notwendig.
Studierende müssen ein Wahlpflichtmodul Grundlagen im Umfang von 6 ECTS Credits absolvieren und eine Masterarbeit im Umfang von mindestens 12 ECTS Credits verfassen. Für die restlichen erforderlichen ECTS Credits besteht die bisherige Wahlfreiheit, wobei mindestens 36 ECTS Credits durch UNIL-Module und mindestens 30 ECTS Credits durch UZH-Module zu erbringen sind. Auf freiwilliger Basis können Module der neuen Wahlpflichtmodul-Gruppe UZH/UNIL absolviert werden.
Fehlversuche, welche bis und mit FS21 an der RWF erlangt wurden, werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht bereits zu einem Ausschluss aus dem Studium geführt haben.
Studienprogramme mit einem Schwerpunkt konnten letztmals im FS20 begonnen werden.
Übergangstabelle
Module nach altem Recht | ECTS | Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht | ECTS | |
---|---|---|---|---|
Masterarbeit UZH/UNIL | 18 |
erfüllt |
Masterarbeit UZH/UNIL |
12/15 |
Wahlpflichtmodul Grundlagen UZH | 6 |
erfüllt |
Wahlpflichtmodul Grundlagen UZH |
6 |
Wahlmodule UZH |
30 |
werden angerechnet als |
Wahlmodule UZH |
24 |
Wahlmodule UNIL | 36 | werden angerechnet als | Wahlmodule UNIL | 33/36 |
müssen von Studierenden in der Übergangsregelung nicht erfüllt werden* |
Wahlpflichtmodule UZH/UNIL |
12 |
*Dies gilt bis und mit FS24 für an der UZH immatrikulierte Studierende, die