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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Lehrdiplom für Maturitätsschulen im Fach Wirtschaft und Recht

Die fachwissenschaftliche Ausbildung im Fach Recht für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen (Lehrdiplom) wird im Zuge der Studienreform Bologna 2021 umstrukturiert. Neu entspricht sie dem Minor-Studienprogramm 30 ECTS Credits auf Bachelorstufe.

Modulübersicht ab HS21

Für das Lehrdiplom werden eine Einführung in die Rechtswissenschaft, methodische Grundlagen sowie Basiskompetenzen im Privatrecht und Öffentlichen Recht vermittelt.

Im Einzelnen müssen die Studierenden folgende Module absolvieren:

Modul Modultyp ECTS

Einführung in die Rechtswissenschaft

Pflicht

3

Juristische Arbeitstechnik

Pflicht

1.5

Privatrecht I (Personenrecht)

Pflicht

4.5

Öffentliches Recht I (Staatsrecht, Grundrechte)

Pflicht

18

Fallbearbeitung Assessment

Wahlpflicht

3

Wiederholungsregeln

Die Pflichtmodule können einmal wiederholt werden.

Die Wahlpflichtmodule Fallbearbeitung können je zweimal wiederholt werden. Sie sind durch andere Module des Wahlpflichtpools substituierbar.

Übergangsregelung

Wer ist betroffen?

Die Übergangsregelung gilt für Studierende des Studiengangs «Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LfM)» der PHF mit dem Unterrichtsfach Wirtschaft und Recht bezüglich der fachwissenschaftlichen Kompetenzen (Teilbereich RWF), welche bereits vor dem HS21 im Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen oder in einem RWF-Minor-Studienprogramm auf Bachelorstufe eingeschrieben sind/waren und nicht endgültig abgewiesen wurden. Mit Beginn des HS21 erfolgt ein Wechsel in die Ausbildung nach neuer Ordnung. Die bisherigen Module werden dann nicht mehr angeboten, soweit sie nach neuer Ordnung nicht weitergeführt werden.

Was ist zu beachten?

Module, die vor dem Wechsel erfolgreich absolviert wurden, werden für den Abschluss nach Massgabe der nach alten Richtlinien erworbenen Anzahl ECTS Credits angerechnet. Für den Abschluss sind 30 ECTS Credits notwendig.  Bei Zulassungen zum Lehrdiplom-Studiengang mit Auflagen in geringerem Umfang bleiben diese bei einem Abschluss bis Ende FS24 unverändert.

Um den Übergang möglichst sanft zu gestalten, gilt weitestgehend Wahlfreiheit (RWF Bachelor-Modulangebot). Der Abschluss erfolgt nach neuem Recht.

Fehlversuche, welche bis und mit FS21 erlangt wurden, werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht bereits zu einem Ausschluss aus dem Studium geführt haben.

Übergangstabelle

Diese Übergangstabelle gilt bis und mit FS24. Für Studierende, welche die Auflagen bis Ende FS24 nicht erfüllen, gelten die Voraussetzungen nach neuer Ordnung.

Module nach altem Recht ECTS   Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht ECTS

Einführung in die Rechtswissenschaft

3

erfüllt

Einführung in die Rechtswissenschaft

3

Staatsrecht für Lehrpersonen

3

wird angerechnet

 

 

Privatrecht für Lehrpersonen 3 wird angerechnet    
Modul(e) des Wahlpflichtpools 15 wird/werden angerechnet    
Wahlmodul 6 wird angerechnet    
     

diverse Bachelor-Module der RWF

27

Bei den Modulen nach neuer Ordnung gilt auch die Wiederholungsregelung gemäss neuer Ordnung. Wird ein Pflichtmodul der Assessmentstufe nach neuer Ordnung zweimal nicht bestanden, erfolgt die endgültige Abweisung.  

Weiterführende Informationen

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