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Rechtswissenschaftliche Fakultät Dr. iur. Armin Stähli

Tutorate Öffentliches Recht II

Kursbeschreibung

Allgemeines

Das Modul baut auf dem Modul Öffentliches Recht I auf und umfasst zwei Vorlesungen im 3. Semester sowie im 4. Semester. Die Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht (mit Tutoraten) widmet sich den allgemeinen Lehren des Verwaltungsrechts (Grundprinzipien des Verwaltungsrechts, Handlungsformen der Verwaltung, verwaltungsrechtliche Institute, Vewaltungsorganisation usw.). Die Vorlesung Öffentliches Verfahrensrecht behandelt die Grundlagen des Verfahrensrechts, das Verwaltungsverfahren sowie das öffentliche Prozessrecht, insbesondere die Rechtsmittel auf Bundesebene. Die Übungen dienen der fallbezogenen Anwendung des Stoffs. 

Hinweise zur Fallbearbeitung

Der Fall kann nur von Studierenden, die das -Wahlpflichtmodul «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II» gebucht haben, schriftlich bearbeitet werden. Er ist für sämtliche Gruppen der Lehrveranstaltung «Übungen im Öffentlichen Recht II» (bzw. «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II») identisch.

Der Sachverhalt ist ab 3. Januar 2024 auf OLAT verfügbar. Schriftliche Arbeiten (Fallbearbeitungen) sind ausschliesslich via das Abgabefenster auf OLAT als eine einzige Datei im pdf-Format, deren Dateinamen sich aus der jeweiligen Matrikelnummer ohne Trennstriche zusammensetzt (fiktives Beispiel: Matrikelnummer «14-704-845» führt zum Dateinamen «14704845.pdf»), bis zum 29. Februar 2024, 23.59 Uhr CET, hochzuladen. Das Abgabefenster ist ab dem 3. Januar 2024 offen und schliesst mit Fristablauf.

Auf mehrere Daten verteilte, falsch bezeichnete, verspätet eingereichte, in anderen Dateiformaten als pdf oder auf andere Weise (E-Mail, Post, persönliche Übergabe etc.) zugesandte, übergebene oder hochgeladene Arbeiten gelten als nicht eingereicht und werden nicht korrigiert.
Gleiches gilt für Arbeiten von Studierenden, die sich nicht für die Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II eingeschrieben haben.

Die formalen Vorgaben gemäss Ziff. II/A der Allgemeinen Hinweise (insbesondere Umfang: 10-12 Seiten plus Verzeichnisse; Schriftgrösse Haupttext: 12; Schriftgrösse Fussnoten: 10; Zeilenabstand Haupttext: 1,5; Zeilenabstand Fussnoten: 1; Rand rechts: 5 cm; fehlerlose Sprache; Eigenständigkeitserklärung; Zitierregeln etc.) sind verbindlich.

Die «Allgemeinen Hinweise» sind auf OLAT im Ordner «Allgemeine Hinweise» zugänglich.

Besuch einer öffentlichen Beratung des Bundesgerichts in Lausanne (22. Mai 2024)

Bundesrichter Dr. iur. Lorenz Kneubühler, MPA, Fürsprecher, präsentierte am Dienstag, 21. Mai 2024 an der Universität Zürich den Sachverhalt und eine vorläufige rechtliche Einordnung des Falls, der am 22. Mai 2024 von der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung öffentlich beraten wurde.

Medienmitteilung des Bundesgerichts zum Fall Garcia (Urteil vom 22. Mai 2024 1C_223/2023)

Unterlagen

Die Kursleiter stellen die Sachverhalte und Folien den Studierenden separat zu. Inhaltlich behandeln die Gruppen 5 und 7 folgende Fälle: 

Fall Nr. Datum Thema Dozent
1 19./20.2.2024 Ausreiseverbot Armin Stähli
2 26./27.2.2024 Kündigung Armin Stähli
3 4./5.3.2024 Filmemacher Armin Stähli

4

11./12.3.2024 Flugblattaktion Armin Stähli
5 18./19.3.2024 Kompanieabend Armin Stähli
6 25./26.3.2024 Busstation Armin Stähli
7 8./9.4.2024 Kurzfälle Arthur Brunner
8 22./23.4.2024 Verein zum Grünen Kreuz Arthur Brunner
9 29./30.4.2024 Blüemlisalp Arthur Brunner
10 6./7.5.2024 Hilfzahnarzt Arthur Brunner
11 13./14.5.2024 Ägyptischer Fahrausweis Arthur Brunner
12 27.5.2024 Fallbearbeitung Arthur Brunner