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Die Suche nach der richtigen Balance zwischen Sicherheit und Freiheit stellt für den Rechtsstaat, die Behörden und die Gesellschaft eine permanente Herausforderung dar. Zu den wichtigsten Kernaufgaben des modernen Bundesstaates gehört die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Erst durch eine wirkungsvolle Abwehr von Gefahren und die Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit wird eine offene, demokratische Staatsordnung überhaupt ermöglicht.
Der Kurs «Sicherheits- und Polizeirecht» nähert sich der Thematik primär aus einer verwaltungsrechtlichen Perspektive an. Bezüge gibt es aber auch zum Staatsrecht (Föderalismus, Kompetenzaufteilung, Grundrechte) und zum Verfahrensrecht (Rechtsschutz, Aufsichtsrecht). Hierzu wird in einem ersten, allgemeinen Block Grundlagearbeit geleistet, indem der Polizeibegriff sowie das Sicherheits- und Polizeirechtsverständnis besprochen werden. Diese Themen werden im zweiten Block anhand ausgewählter Polizeiaufgaben vertieft. In einem abschliessenden Block werden die Aufgaben und Rechtsgrundlagen ausgewählter Sicherheitsbehörden des Bundes besprochen. Der Praxisbezug wird durch externe Gastreferierende sichergestellt. Begleitend zur Vorlesung werden ein Reader und eine Gesetzessammlung abgegeben.
Der Kurs wird in der ersten Semesterhälfte jeweils montags und donnerstags durchgeführt. Erwartet und bewertet werden eine regelmässige Anwesenheit und aktive Teilnahme. Eine Aufzeichnung der Ausführungen (z.B. Podcast) findet nicht statt.
Wichtig: Anmeldeschluss für die Exkursion zur Kantonspolizei Zürich (vom 17. März 2025, ab 16:00 Uhr) ist der 17. Februar 2025. Angemeldet ist, wer sich bis am 17. Februar 2025 defintiv in den Kurs einschreibt bzw. die Teilnahme dem Dozenten (inkl. Angabe des Geburtsdatums) bis am 17. Februar 2025 per E-Mail bestätigt. Nachträgliche Anmeldlungen werden nicht berücksichtigt.