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Die 2. Winterthurer Tagung zum Recht der inneren Sicherheit wird am 28. November 2024 in Kooperation mit der ZHAW und der Universität Zürich durchgeführt.
Unter dem Begriff der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten fassen wir die staatlichen Massnahmen zusammen, mit denen Gefahren für den Staat und seine Institutionen sowie für die Sicherheit der Bevölkerung möglichst frühzeitig erkannt werden sollen. Zum Zweck der Beschaffung und Bearbeitung der entsprechenden Informationen verfügt der Staat über teilweise sehr weitreichende und grundrechtssensible Kompetenzen. Unrechtmässiges Vorgehen im Bereich Cyber und das Schlagwort der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung haben den Nachrichtendienst des Bundes – erneut – in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Angesichts der Sensibilität der Tätigkeit des Nachrichtendiensts ist dessen Kontrolle von zentraler Bedeutung. Diese Kontrolle findet einerseits durch verschiedene Aufsichtsinstanzen, andererseits durch den Rechtsschutz im Einzelfall statt. Nicht zuletzt ist auch eine aufmerksame Zivilgesellschaft gefordert. Die Tagung widmet sich den Fragen, wie diese Kontrollen funktionieren und ob sie genügen. Oder eben: «Who watches the watchers?»
Informationen zu den Referentinnen und Refernten könnenhier entnommen werden.