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Vorlesung Herbstsemester 2017 |
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Mittwoch, 10:15–12:00 Uhr |
Die Veranstaltung umfasst folgende Themenkreise:
Folgendes Buch dient als Grundlage für die Vorbereitung auf die Vorlesungen und stellt den Prüfungsstoff dar:
Das Buch "Rechtsgeschichte auf kulturgeschichtlicher Grundlage" wird im Paket des Fachvereins Jus sowie bei diversen Fachbuchhandlungen verbilligt abgegeben (keine Hörerscheine für diesen Titel). Ebenfalls im Paket befindet sich das Heft, Marcel Senn, Tafeln zur Rechtsgeschichte, 2. überarbeitete Auflage 2013.
Weitere Hinweise werden im Rahmen der Modulveranstaltung gegeben; zusätzliche Materialien – soweit diese prüfungsrelevant sind – werden online zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zu den "Tafeln zur Rechtsgeschichte" werden weitere Folien – soweit diese prüfungsrelevant sind – online abgegeben. Das Passwort für den Download wird in der Vorlesung bekannt gegeben.
Damit Sie im Hörsaal online mit den Folien arbeiten können, müssen Sie auf Ihrem Gerät einen pdf-Viewer (Adobe XI) installiert haben.
Termin | Kapitel | Texte zur Vorbereitung | Seiten | ||||||
20.09.2017 | –.– | Einführung in die rechtshistorische Perspektivenbildung & Methode |
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27.09.2017 | 1. | Germanische Stammesrechte und Zerfall des Römischen Reiches |
1–22 | ||||||
04.10.2017 | 2. | Reich und Kirche | 23–46 | ||||||
11.10.2017 | 3. | Reichs-, Landes- und Grundherrschaftsrechte | 47–79 | ||||||
18.10.2017 | 4. | Stadt- und Wirtschaftsrecht | 81–107 | ||||||
25.10.2017 | 5. | Universitäten und Juristen | 109–139 | ||||||
01.11.2017 | 6. | Reform und Rezeption | 141–168 | ||||||
08.11.2017 | 7. | Territorialstaat und Absolutismus | 169–192 | ||||||
15.11.2017 | 8. | Vernunftrecht und Aufklärung | 193–227 | ||||||
22.11.2017 | 9. | Kodifikation und Rechtsanwendung | 229–260 | ||||||
29.11.2017 | 10 . | Recht und Revolution in Politik und Ökonomie | 261–292 | ||||||
06.12.2017 | 11. | Recht im Spannungsfeld von Historismus, Positivismus und Naturalismus |
293–334 | ||||||
13.12.2017 | 12. | Recht und Unrecht im 20. Jahrhundert | S. 335–369 | ||||||
20.12.2017 |
Beendigung des Kap. 12 / Rückblick auf die wesentlichen Entwicklungslinien des Rechts in Mitteleuropa anhand von prüfungsrelevanten Fragen zum Stoff des Lehrbuches |
* Im Frühjahrssemester 2018 wird parallel zu den Übungen ein E-Learning angeboten. Das E-Learning ist freiwillig, aber einschreibepflichtig. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Weitere Informationen finden Sie unter E-Learning Rechtsgeschichte I
Die Rechtsgeschichte wird im Rahmen einer dreistündigen Klausur geprüft. Sie erhalten einen Text, den Sie gemäss Interpretationsschema inhaltlich selbständig zu interpretieren haben, sowie einige Fragen, die Sie nach Anweisung zu beantworten haben werden. Für die Beurteilung wird die Textinterpretation im Verhältnis zum Frageteil doppelt gewichtet werden, insofern es nicht um das Abprüfen von Auswendiggelerntem geht.
Die schriftliche Prüfung findet in der zweiten Hälfte Juni 2018 statt.
Materialien zum «Bologna-Buch»
Bildnachweis: ZrF, Bilddatenbank, Abteilung Rechtsvisualisierung, Bildnummer 777.
Rechtsgelehrte verstehen den Text nicht und sie sind daher ebenso entsetzt wie sprachlos (Holzschnitt von 1538, Hans Burgkmair, d.J. zugeschrieben. Vgl. dazu: Marcel Senn, Recht, Sprache und Geschichte, oder die Massgeblichkeit der Hermeneutik im Recht (Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, Beiheft 117, 2009) sowie: Die Bewegungsfähigkeit des Interpreten. Ein Beitrag zur kulturwissenschaftlichen Pädagogik der Textinterpretation in der Rechtsgeschichte, in: Genese und Grenze der Lesbarkeit, hrsg. v. Philipp Stoellger, Würzburg: Verlag Königshausen & Neumann, 2007, S. 75–93).
Artikel «Die Bewegungsfähigkeit des Interpreten» (PDF, 80 KB)
Liebe Studierende,
Mit Beginn dieses Herbstsemesters haben Sie Ihr Jus-Studium an der Universität Zürich aufgenommen. Damit beginnt ein neuer Abschnitt in Ihrem Leben. Dieser Neubeginn bringt indessen nicht nur äussere Veränderungen mit sich, sondern stellt an Sie auch verschiedene neue Herausforderungen, denen Sie sich stellen müssen. Denn Sie kommen aus verschiedenen Bildungsinstitutionen und bringen sehr unterschiedliche Voraussetzungen mit. Die Universität setzt dagegen einen einheitlichen Massstab, an dem alle gleicherweise gemessen werden.
Dies ist ein entscheidender Hinweis für Ihren persönlichen Prüfungserfolg, sich in diesem Sinne und zu Ihrem eigenen Vorteil möglichst rasch in dieser Hinsicht neu zu orientieren. Es geht dabei weniger um die Frage des Vorwissens, denn Wissen ist schnell erlernt wie übrigens auch vergessen. Deshalb sollte nicht das Auswendiglernen im Zentrum stehen, sondern das Verständnis für die Zusammenhänge, wozu freilich gute Grundkenntnisse unerlässlich sind. Sich Überblicke selbständig zu verschaffen, Kontexte richtig zu erfassen und diese Zusammenhänge auch verstehend im Kopf zu behalten, ist gerade auch mit Blick auf die spätere Praxis als Jurist und Juristin ein nützliches Training. Aber ebenso ist eine sprachlich angemessen differenzierte und präzise Ausdrucksweise unerlässlich.
Der Mangel an Kontextverständnis ist, nebst ungenügender Vorbereitung, der häufigste Grund für sogenanntes Prüfungsversagen. Umgekehrt jedoch ist genau dieses Kontextverstehen, zusammen mit der kontinuierlichen Vor- und Nachbereitung der Lektion, der Schlüssel zu Ihrem persönlichen Erfolg. Auch im Praxisbereich, ich denke insbesondere an Gerichte, Kanzleien und Unternehmen, sind diese grundlegenden Fähigkeiten unabdingbar. Diese Grundlagen werden einem allerdings nicht geschenkt. Diese müssen Sie sich vielmehr erarbeiten. Doch dies heisst auch „studieren“. Das lateinische Wort „Studium“ bedeutet nichts anderes als mit Fleiss und Freude, mit vollem Einsatz und Engagement, an seine Aufgabe herangehen.
Bei der Stärkung dieser Fähigkeiten möchte ich Sie besonders unterstützen und ich werde Sie im Frühlingssemester auch entsprechend in den „Übungen zur Rechtsgeschichte“ fordern und fördern. Es muss Ihnen aber von Anbeginn klar sein, dass der Lernstoff wöchentlich vor- und nachbereitet werden muss. Sie alleine haben Ihren Erfolg in der Hand!
Dass die Platzverhältnisse eher knapp sind, ist eine Tatsache, die ich nicht ändern kann. Sie sollten sich daher positiv darauf einstellen, dass rund 700−800 Personen in drei Hörsälen anwesend sein werden. Ich werde im grössten Hörsaal unterrichten; die Vorlesung wird per Video in die anderen Säle übertragen.
Als Pflichtlektüre sind folgende Werke vorgesehen:
1. Das Lehrbuch von Marcel Senn/Lukas Gschwend/René Pahud de Mortanges, Rechtsgeschichte auf kulturgeschichtlicher Grundlage, Zürich/Basel/Genf: 3. Aufl. 2009 (Nachdruck 2014). Das Lehrbuch ist im Book-Package des Fachvereins Jus enthalten.
2. Tafeln zur Rechtsgeschichte, 2. Aufl. 2013 (Nachdruck 2014), 148 S.
Nach Schliessung der Zentralstelle der Zürcher Studentenschaft (Studentenladen Zentrum) sind die Tafeln wieder beim Schulthess-Verlag erwerbbar.
Das Lehrbuch und die Tafeln bilden die Grundlage für Ihre Prüfung in Rechtsgeschichte. Es stehen Ihnen zudem Zusammenfassungen zu den einzelnen Kapiteln in Form von Videos zur Verfügung (E-Lectures 2010), die Sie über folgenden Link streamen können. Weitere Literaturangaben finden Sie auf dieser Homepage.
Ich wünsche Ihnen nun einen guten Start in Ihr erstes Semester an der Universität Zürich.
Marcel Senn