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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Senn

Vorlesung zur Rechtsgeschichte

 

 

 

Vorlesung Herbstsemester 2017

Mittwoch, 10:15–12:00 Uhr
Raum: HAH-E-3, HAH-E-11, HAH-F-1

   

 

Lehrinhalt

Die Veranstaltung umfasst folgende Themenkreise:

  • Einführung in die rechtshistorische Perspektivenbildung und Methodik
  • Stammesrechte im Übergang zwischen Spätantike und Mittelalter
  • Kirche und weltliche Herrschaft (Reichskirche und Investiturstreit)
  • Grundherrschaft und Landesherren
  • Stadt- und Wirtschaftsrecht
  • Entstehung der Universitäten und europäische Rechtswissenschaft
  • Humanismus und Usus Modernus
  • Territorialstaat und Absolutismus; Naturrecht, Vernunftrecht und Kodifikationen
  • Die Historische Rechtsschule und der Rechtspositivismus
  • Rechtsauffassungen im Spannungsfeld von Industrialisierung und Nationalstaatenbildung
  • Recht und Unrecht im 20. Jahrhundert
  • Entwicklung des Rechts in Mitteleuorpa

  

Pflichtlektüre

Folgendes Buch dient als Grundlage für die Vorbereitung auf die Vorlesungen und stellt den Prüfungsstoff dar:

  • Marcel Senn / Lukas Gschwend / René Pahud de Mortanges, Rechtsgeschichte auf kulturgeschichtlicher Grundlage, Zürich/Basel/Genf: 3. A. 2012. Dieses Buch beruht auf dem
  • umfangreicheren Werk von Marcel Senn, Rechtsgeschichte – ein kulturhistorischer Grundriss, Zürich, 4. A. 2007 (Hörerscheine erhältlich).
  • Ferner: Marcel Senn, Tafeln zur Rechtsgeschichte, 2. überarbeitete Auflage 2013 (Nachdruck 2014).

Das Buch "Rechtsgeschichte auf kulturgeschichtlicher Grundlage" wird im Paket des Fachvereins Jus sowie bei diversen Fachbuchhandlungen verbilligt abgegeben (keine Hörerscheine für diesen Titel). Ebenfalls im Paket befindet sich das Heft, Marcel Senn, Tafeln zur Rechtsgeschichte, 2. überarbeitete Auflage 2013.

 

 

Rechtsgeschichte I

 

 

 

Tafeln zur Rechtsgeschichte I

 

Weitere Hinweise werden im Rahmen der Modulveranstaltung gegeben; zusätzliche Materialien – soweit diese prüfungsrelevant sind – werden online zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Literatur

  • Marcel Senn/Andreas Thier, Rechtsgeschichte III – Textinterpretationen, Zürich/Basel/Genf: 2005.
  • Ulrich Eisenhardt, Deutsche Rechtsgeschichte, München: 6. A. 2013.
  • Karl Kroeschell/Albrecht Cordes/Karin Nehlsen-von Stryk, Deutsche Rechtsgeschichte, 3 Bde., Köln: 2008.
  • Stephan Meder, Rechtsgeschichte. Eine Einführung, Köln: 5. A.  2014.
  • Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte (HRG). Berlin: E. Schmidt, Albrecht Cordes/Heiner Lück/Dieter Werkmüller/Ruth Schmidt-Wiegland (Hg.) 2. A. 2008–, bisher erschienen: Bde. 1–2 (Vgl. auch die Angaben der einzelnen HRG-Artikel in: Marcel Senn / Lukas Gschwend / René Pahud de Mortanges, Rechtsgeschichte auf kulturgeschichtlicher Grundlage, Zürich/Basel/Genf: 3. A. 2012, Nachdruck von 2009).
  • Adalbert Erler/Ekkehard Kaufmann (Hg.), Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte (HRG), 5 Bde., Berlin: E. Schmidt 1971–1998.

 

Unterrichtsmaterialien

Zusätzlich zu den "Tafeln zur Rechtsgeschichte" werden weitere Folien – soweit diese prüfungsrelevant sind – online abgegeben. Das Passwort für den Download wird in der Vorlesung bekannt gegeben.

Damit Sie im Hörsaal online mit den Folien arbeiten können, müssen Sie auf Ihrem Gerät einen pdf-Viewer (Adobe XI) installiert haben.

 

Vorlesungsunterlagen (passwortgeschützt)

 

 

Vorlesungsübersicht

 

Termin     Kapite   Texte zur Vorbereitung Seiten    
20.09.2017     –.–   Einführung in die rechtshistorische
Perspektivenbildung & Methode
 
27.09.2017     1.   Germanische Stammesrechte
und Zerfall des Römischen Reiches
1–22      
04.10.2017      2.   Reich und Kirche 23–46      
11.10.2017     3.   Reichs-, Landes- und Grundherrschaftsrechte 47–79      
18.10.2017     4.   Stadt- und Wirtschaftsrecht 81–107      
25.10.2017     5.   Universitäten und Juristen 109–139      
01.11.2017     6.   Reform und Rezeption 141–168      
08.11.2017     7.   Territorialstaat und Absolutismus 169–192      
15.11.2017     8.   Vernunftrecht und Aufklärung 193–227      
22.11.2017     9.   Kodifikation und Rechtsanwendung 229–260      
29.11.2017     10 .   Recht und Revolution in Politik und Ökonomie 261–292      
06.12.2017     11.   Recht im Spannungsfeld von Historismus,
Positivismus und Naturalismus
293–334      
13.12.2017     12.   Recht und Unrecht im 20. Jahrhundert S. 335–369      
20.12.2017        

Beendigung des Kap. 12 / Rückblick auf die wesentlichen Entwicklungslinien des Rechts in Mitteleuropa anhand von prüfungsrelevanten Fragen zum Stoff des Lehrbuches

     

 

* Im Frühjahrssemester 2018 wird parallel zu den Übungen ein E-Learning angeboten. Das E-Learning ist freiwillig, aber einschreibepflichtig. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Weitere Informationen finden Sie unter E-Learning Rechtsgeschichte I

 

Prüfungshinweise

Die Rechtsgeschichte wird im Rahmen einer dreistündigen Klausur geprüft. Sie erhalten einen Text, den Sie gemäss Interpretationsschema inhaltlich selbständig zu interpretieren haben, sowie einige Fragen, die Sie nach Anweisung zu beantworten haben werden. Für die Beurteilung wird die Textinterpretation im Verhältnis zum Frageteil doppelt gewichtet werden, insofern es nicht um das Abprüfen von Auswendiggelerntem geht.

Die schriftliche Prüfung findet in der zweiten Hälfte Juni 2018 statt.

Prüfungsinformationen

Zeittafel

Materialien zum «Bologna-Buch»

E-Lectures

E-Learning Rechtsgeschichte

 

 

 

Bildnachweis: ZrF, Bilddatenbank, Abteilung Rechtsvisualisierung, Bildnummer 777.

 

Rechtsgelehrte verstehen den Text nicht und sie sind daher ebenso entsetzt wie sprachlos (Holzschnitt von 1538, Hans Burgkmair, d.J. zugeschrieben. Vgl. dazu: Marcel Senn, Recht, Sprache und Geschichte, oder die Massgeblichkeit der Hermeneutik im Recht (Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, Beiheft 117, 2009) sowie: Die Bewegungsfähigkeit des Interpreten. Ein Beitrag zur kulturwissenschaftlichen Pädagogik der Textinterpretation in der Rechtsgeschichte, in: Genese und Grenze der Lesbarkeit, hrsg. v. Philipp Stoellger, Würzburg: Verlag Königshausen & Neumann, 2007, S. 75–93).

Artikel «Die Bewegungsfähigkeit des Interpreten» (PDF, 80 KB)

 

Begrüssung der Erstsemestrigen im Herbstsemester 2017


Liebe Studierende,

Mit Beginn dieses Herbstsemesters haben Sie Ihr Jus-Studium an der Universität Zürich aufgenommen. Damit beginnt ein neuer Abschnitt in Ihrem Leben. Dieser Neubeginn bringt indessen nicht nur äussere Veränderungen mit sich, sondern stellt an Sie auch verschiedene neue Herausforderungen, denen Sie sich stellen müssen. Denn Sie kommen aus verschiedenen Bildungsinstitutionen und bringen sehr unterschiedliche Voraussetzungen mit. Die Universität setzt dagegen einen einheitlichen Massstab, an dem alle gleicherweise gemessen werden.

Dies ist ein entscheidender Hinweis für Ihren persönlichen Prüfungserfolg, sich in diesem Sinne und zu Ihrem eigenen Vorteil möglichst rasch in dieser Hinsicht neu zu orientieren. Es geht dabei weniger um die Frage des Vorwissens, denn Wissen ist schnell erlernt wie übrigens auch vergessen. Deshalb sollte nicht das Auswendiglernen im Zentrum stehen, sondern das Verständnis für die Zusammenhänge, wozu freilich gute Grundkenntnisse unerlässlich sind. Sich Überblicke selbständig zu verschaffen, Kontexte richtig zu erfassen und diese Zusammenhänge auch verstehend im Kopf zu behalten, ist gerade auch mit Blick auf die spätere Praxis als Jurist und Juristin ein nützliches Training. Aber ebenso ist eine sprachlich angemessen differenzierte und präzise Ausdrucksweise unerlässlich.

Der Mangel an Kontextverständnis ist, nebst ungenügender Vorbereitung, der häufigste Grund für sogenanntes Prüfungsversagen. Umgekehrt jedoch ist genau dieses Kontextverstehen, zusammen mit der kontinuierlichen Vor- und Nachbereitung der Lektion, der Schlüssel zu Ihrem persönlichen Erfolg. Auch im Praxisbereich, ich denke insbesondere an Gerichte, Kanzleien und Unternehmen, sind diese grundlegenden Fähigkeiten unabdingbar. Diese Grundlagen werden einem allerdings nicht geschenkt. Diese müssen Sie sich vielmehr erarbeiten. Doch dies heisst auch „studieren“. Das lateinische Wort „Studium“ bedeutet nichts anderes als mit Fleiss und Freude, mit vollem Einsatz und Engagement, an seine Aufgabe herangehen.

Bei der Stärkung dieser Fähigkeiten möchte ich Sie besonders unterstützen und ich werde Sie im Frühlingssemester auch entsprechend in den „Übungen zur Rechtsgeschichte“ fordern und fördern. Es muss Ihnen aber von Anbeginn klar sein, dass der Lernstoff wöchentlich vor- und nachbereitet werden muss. Sie alleine haben Ihren Erfolg in der Hand!

Dass die Platzverhältnisse eher knapp sind, ist eine Tatsache, die ich nicht ändern kann. Sie sollten sich daher positiv darauf einstellen, dass rund 700−800 Personen in drei Hörsälen anwesend sein werden. Ich werde im grössten Hörsaal unterrichten; die Vorlesung wird per Video in die anderen Säle übertragen.

Als Pflichtlektüre sind folgende Werke vorgesehen:

1. Das Lehrbuch von Marcel Senn/Lukas Gschwend/René Pahud de Mortanges, Rechtsgeschichte auf kulturgeschichtlicher Grundlage, Zürich/Basel/Genf: 3. Aufl. 2009 (Nachdruck 2014). Das Lehrbuch ist im Book-Package des Fachvereins Jus enthalten.

2. Tafeln zur Rechtsgeschichte, 2. Aufl. 2013 (Nachdruck 2014), 148 S.

Nach Schliessung der Zentralstelle der Zürcher Studentenschaft (Studentenladen Zentrum) sind die Tafeln wieder beim Schulthess-Verlag erwerbbar.


Das Lehrbuch und die Tafeln bilden die Grundlage für Ihre Prüfung in Rechtsgeschichte. Es stehen Ihnen zudem Zusammenfassungen zu den einzelnen Kapiteln in Form von Videos zur Verfügung (E-Lectures 2010), die Sie über folgenden Link streamen können. Weitere Literaturangaben finden Sie auf dieser Homepage.

Ich wünsche Ihnen nun einen guten Start in Ihr erstes Semester an der Universität Zürich.

Marcel Senn

 

 

 

Weiterführende Informationen

E-Lectures


Vorlesung zur Rechtsgeschichte
Link

E-Learning


Übungen FS17
Link

Fragen?

Fragen sind bitte vor oder nach den Unterrichtstunden zu stellen. Mailanfragen können nicht individuell beantwortet werden, Antworten werden aber in den Unterricht eingebaut.

Bild- und Tonaufnahmen


Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Erstellen von visuellen, audiovisuellen oder akustischen Aufnahmen der Vorlesungen von Prof. Dr. Marcel Senn strikt untersagt ist. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Lehrstuhl die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

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