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Aufgabe der Rechtsgeschichte ist es, die Entwicklung des heutigen Rechts aus dem kulturhistorischen Kontext aufzuzeigen. Das vorliegende Buch thematisiert die wichtigsten Entwicklungsverläufe von zwei Jahrtausenden europäischer Rechtsgeschichte. Thematisch stehen im Mittelpunkt die Rezeption des römischen Rechts durch Reich, Kirche, Städte und Universität während des Mittelalters einerseits und andererseits die konkrete Ausgestaltung des Rechts durch Stämme, Herzog- tümer und frühmoderne staatliche Strukturen. Dabei werden vor allem auch die rechtstheoretischen und -philosophischen Strömungen von Vernunftrecht, Historismus und Positivismus erörtert. Schliesslich wird die Rechtsentwicklung des 20. Jahrhunderts zwischen eklatantem Unrecht und dem Bemühen zur Durchsetzung von Menschenrechten und Völkerrecht verständlich gemacht.
Marcel Senn/Lukas Gschwend/René Pahud de Mortanges
Rechtsgeschichte auf kulturgeschichtlicher Grundlage,
Zürich/Basel/Genf: Schulthess, 3. Aufl., 2009 (Nachdruck 2012)
Gemäss Interpretationschema:
Wie einen rechtshistorischen Text interpretieren? (PDF, 28 KB)
1. Kapitel | Germanische Stammesrechte und Zerfall des Römischen Reiches |
2. Kapitel | Reich und Kirche |
3. Kapitel | Reichs-, Landes- und Grundherrschaftsrechte |
5. Kapitel | Universitäten und Juristen |
8. Kapitel | Vernunftrecht und Aufklärung |
11. Kapitel | Recht im Spannungsfeld von Historismus, Positivismus und Naturalismus |