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Walter Ott (geb. 1942) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. Er doktorierte 1971 mit einer Arbeit über die Problematik einer Typologie im Gesellschaftsrecht. Anschliessend schrieb er in den Jahren 1972/73 seine Habilitationsschrift "Der Rechtspositivismus", die 1976 in 1. Auflage in Berlin erschien (2. Auflage 1992). Von 1974 bis 1982 arbeitete er im Justizdienst des Kantons Zürich, zuletzt als a.o. Ersatzrichter des Obergerichtes, zugeteilt dem Handelsgericht. Im Jahre 1975 erwarb er das zürcherische Anwaltspatent. Die Habilitation an der hiesigen Universität erfolgte 1978. Im Jahre 1982 wurde er zum Assistenzprofessor berufen, 1987 zum Extraordinarius und 1997 zum Ordinarius gewählt. Otts Forschungsinteresse gilt dem Problem, wie sich die neuzeitlichen Naturrechtslehren, z. B. die Lehre von den angeborenen Menschenrechten, sowohl erkenntniskritisch als auch werttheoretisch begründen lassen, wobei er zwischen axiomatischem und empirischem Denkansatz unterscheidet. Das Problem des Naturrechts ist wieder aktuell bei den Prozessen um die Schüsse an der Berliner Mauer, den sog. "Mauerschützenprozessen". Daneben hat Ott Arbeiten aus den Gebieten des Wertpapier-, Vertrags-, Haftpflicht-, Scheidungs- und ehelichen Güterrechts publiziert (Publikationsliste). |