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Der Fokus der Forschungstätigkeit des Lehrstuhls liegt auf dem trans- und internationalen Straf- und Strafverfahrensrecht.
Der erste Schwerpunkt befasst sich mit der Konstituierung und Konstitutionalisierung von transnationalen Herrschaftsräumen und der Funktion und Legitimation von Strafe darin. Kennzeichnend für den eigenen Forschungsansatz ist ein weites Verständnis des strafrechtlichen Sanktionsbegriffs. Einbezogen werden daher z.B. Kartellrecht und UN-Sanktionsrecht. Ebenso offen und dynamisch ist das Regelungsverständnis. Neben klassischer Strafrechtsetzung werden auch Geneseprozesse ausserhalb klassischer formeller Strafgesetzgebung einbezogen und diese Erscheinungsformen auf ihre Wirkungsweise und Legitimität untersucht.
Der zweite Schwerpunkt blickt auf die Strukturen, Prinzipien und Finalitäten einer zunehmend grenzüberschreitend-integrierten Strafrechtspflege und untersucht ihre Grundrechtsrelevanz. Analysiert und evaluiert werden Modelle und Strukturen dieser neuartigen Strafrechtspflege. Der Fokus richtet sich auf neue Formen und Prinzipien der Zusammenarbeit, ihre Legitimation sowie freiheitsrechtliche Implikationen. Insb. die transnationale Dimension der (betroffenen) Grundrechte und ihre Betroffenheit durch die Entstehung transnationaler Strafverfolgungsräume ist bislang kaum erforscht. Daneben bilden die klassischen Verfahrensrechte der EMRK ein weiteres Standbein der Lehrstuhltätigkeit.
Einen dritten Schwerpunkt bildet die Strafrechtsvergleichung. Sie wird sowohl in methodologischer Hinsicht erforscht als auch als Analyseinstrument verwandt. Diesbezüglich wird nicht beim Ab- und Vergleich nationaler Regelungen stehengeblieben, sondern auch abstrakte Modell- und Systemvergleichung betrieben, die sich von konkreten nationalen Rechtspflegesystemen löst.