Navigation auf uzh.ch
V-Nr. 90WM63 | Kartell- und Immaterialgüterrecht in der digitalen Wirtschaft | info |
Der Kurs behandelt zentrale Fragestellungen, welche sich im Rahmen der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft rund um das Immaterialgüterrecht stellen. Im Mittelpunkt steht die Behandlung ausgewählter Fragenkomplexe, die aufgrund der Relevanz neuer Geschäftsmodelle in der Informationsgesellschaft für das Urheber-, Marken-, und Designrecht Bedeutung erlangen. Der inhaltliche Schwerpunkt des Kurses liegt auf der Untersuchung des Spannungsverhältnisses zwischen den einschlägigen immaterialgüterrechtlichen Regeln, die vor dem Hintergrund der Digitalisierung Kreativität und Innovation fördern bzw. hemmen, der Bedeutung von Online-Plattformen und sozialen Medien für das Immaterialgüterrecht sowie der rechtlichen Verortung der sich in Entstehung befindenden (datengetriebenen) Informationskultur des digitalen Zeitalters.
Die in diesem Kurs besprochenen Problemlagen werden exemplarisch anhand konkreter Fälle aus der europäischen Rechtspraxis vertieft. Die Auseinandersetzung mit den behandelten Materialien bietet die Möglichkeit, zentrale Dimensionen des Immaterialgüterrechts neu zu erkunden und das Potenzial für eine Neujustierung des Immaterialgüterrechts und dessen Durchsetzung im digitalen Zeitalter auszuforschen. Der Kurs vermittelt den Teilnehmenden gleichzeitig systematisch die wesentlichen Grundlagen des Immaterialgüterrechts.
Für die Teilnahme am Kurs sind keine spezifischen Vorkenntnisse vorausgesetzt.
Das Kursprogramm mit Themenliste und Fällen ist auf OLAT verfügbar.
Die erste Vorlesung am 1. März findet von 16.15-18.00 Uhr im RAI-H-041 statt.
Die für die Vorlesung zu studierenden Unterlagen werden jeweils ca. eine Woche vor Vorlesungsbeginn auf der Intranetseite des Lehrstuhls (OLAT-Plattform) publiziert.
Die Leistungsbewertung erfolgt 1) zu 75% aufgrund einer schriftlichen Hausarbeit zu einem im Kursprogramm aufgelisteten Fall (max. 1500 Wörter ohne wiss. Apparat), die sich kritisch mit der einschlägigen Literatur befasst und weiterführende Überlegungen z.B. im Hinblick auf a) ähnlich gelagerte Fälle aus dem schweizerischen oder europäischen Recht macht und b) – insbesondere – den theoretischen Bezug zum Gesamtkontext des in der Vorlesung behandelten Themas herstellt und 2) zu 25% aufgrund der mündlichen Beteiligung während des Kurses, hauptsächlich im Rahmen der Besprechung des jeweils schriftlich bearbeiteten Einzelthemas. - Es wird keine Präsentation vorausgesetzt.
Die Studierenden teilen dem Lehrstuhl spätestens nach der ersten Stunde ihr Interesse an zwei Fällen aus dem Kursprogramm mit. Anmeldeschluss via E-mail mit a) Name, Vorname und Matrikelnummer sowie b) zwei Themenpräferenzen an lst.kuenzler@rwi.uzh.ch ist der 5. März 2023, 23:59 Uhr – die endgültige Zuweisung der Themen erfolgt durch den Lehrstuhl. Der Abgabetermin für die schriftlichen Arbeiten ist der 9. Juni 2023, 23:59 Uhr (per E-Mail sowohl in Word und PDF-Format an lst.kuenzler@rwi.uzh.ch). Es werden keine Kreditpunkte für zu spät eingereichte Arbeiten oder für Nachbearbeitungen ungenügender Arbeiten vergeben. Es wird eine 80%-Präsenzpflicht mit Bezug auf den gesamten Kurs empfohlen.
Für das Erlangen einer genügenden Bewertung bei der Abfassung der Hausarbeit gelten die allgemeinen Regeln: Prozessgeschichte und Sachverhalt sollen auf das Wesentliche zusammengefasst werden, sodass die Entscheidungsgründe klar nachvollzogen werden können. Der inhaltliche Schwerpunkt der Hausarbeit liegt auf dem Hauptthema der jeweiligen Veranstaltung. Unabdingbar ist deshalb die kritische Inbezugsetzung des bearbeiteten Falles mit der einschlägigen Literatur sowie dessen weiterführende theoretische und praktische Reflexion. Mit Bezug auf die Formalien gelten die allgemeinen Zitierregeln. Ein separates Deckblatt, ein vollständiges Literaturverzeichnis sowie eine persönlich unterzeichnete Eigenständigkeitserklärung sind der Hausarbeit beizufügen.
Der Vorlesungsstoff basiert nicht auf einem spezifischen Lehrbuch. Einschlägige Erlasse sind die europäischen (und schweizerischen) Immaterialgüterrechtsregeln. Weiterführende Hinweise werden in der jeweiligen Vorlesung bekanntgegeben. Die Lektüre der zur Verfügung gestellten Fallmaterialien wird für die entsprechende Lektion vorausgesetzt.
Prof. Dr. Adrian Künzler
Deutsch
Beginn / Ende: 17.2.2023 - 9.6.2023
Termin: Fri. 14:00-15:45
Raum: RAI-G-041