Navigation auf uzh.ch
Thema: Herrschaft über immaterielle Güter
Datum: 14. bis 17. Oktober 2022
Ort: Salamanca, Spanien
Abgatermin für Bachelorarbeiten: 15. September 2022
Abgabtermin für Masterarbeiten: 13. Oktober 2022
Ist von immateriellen Gütern die Rede, die einem Rechtsträger zugewiesen werden – seien dies Patente, Urheber- oder Designrechte, aber auch Marken –, ist im Sinne eines Oberbegriffs oft von „geistigem Eigentum“ die Rede. Hinter diesem Begriff steckt eine gefährliche suggestive Kraft. Drittinteressen lassen sich mit dem Verweis auf die Eigentumsgarantie leicht abblocken: eine Nutzung von Werken im Internet, die Produktion patentierter Medikamente in Drittweltländern, das Bewerben von Serviceleistungen (z.B. „Wir reparieren Ihren BMW“) und vieles mehr.
Diese „Eigentumslogik“ kann dem Wesen immaterieller Güter jedoch nicht gerecht werden. Dogmatisch ist der Begriff auf das Sacheigentum ausgerichtet; davon abzugrenzen wäre beispielsweise der Besitz – was in der immateriellen Welt keinen Sinn ergibt. Immaterielle Gütern sind vielmehr ubiquitär, d.h. überall gleichzeitig verfügbar, nicht-rivalisierend (geschützte Software können mehrere gleichzeitig verwenden), und sie nutzen zu können, stellt oft eine soziale Notwendigkeit dar. Anders als Sacheigentum ist die Herrschaft über immaterielle Güter daher auch zeitlich befristet.
Die rechtliche Herrschaft über immaterielle Güter auf den Eigentumsbegriff zu reduzieren, geht folglich oft zulasten der Interessen der Allgemeinheit. Gewiss gibt es auch berechtigte Schutzinteressen, insb. um hohe Investitionen abzusichern. Es geht jedoch um den Ausgleich potentiell widerstrebender Interessen, der nur gelingt, wenn Immaterialgüterrechte als Teil der Wettbewerbsordnung verstanden werden. Das Seminar soll aufzeigen, was dies bedeutet und wie zu verhindern ist, dass von Schutzrechten dysfunktionale Effekte ausgehen.