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Recht und Risiko stehen in einem fundamentalen Zusammenhang: Recht dient offensichtlich auch der Verminderung und Steuerung von Risiken. Nicht selten gerät das Recht aber gerade im Zusammenhang der Risikobewältigung an seine Grenzen und muss dann immer wieder neu angepasst werden. Typisch für solche Phänomene sind der Aufstieg des Technikrechts und die damit einhergehende Frage nach den hoheitlichen Kompetenzen der Risikosteuerung. Besonders deutlich werden die Wechselbeziehungen zwischen Risiko, Recht und Rechtswissen aber auch im Blick auf die Finanzmärkte und deren Regulierung. Im Seminar sollen diese und andere Themenfelder aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden.
Das Seminar wendet sich an Studierende des Bachelorstudiengangs mit abgeschlossenem Assessment im Zeitpunkt der Anmeldung (es werden keine Ausnahmen gewährt), der Masterstudiengänge sowie an Doktorierende. Auch Nebenfachstudierende insbesondere der Geschichts- und Sozialwissenschaften sind herzlich willkommen. Einzelne Seminarthemen können auch zum Gegenstand einer Masterarbeit gemacht werden. Vorrang haben aber Bachelorarbeiten. Im Zweifel können Themen gleichzeitig für eine Masterarbeit und eine Seminararbeit vergeben werden.
Das Seminar findet am 8. - 10. Mai 2014 in Zürich unter der Leitung von Herrn Prof. Andreas Thier, Frau Prof. Franca Contratto und Frau PD Dr. Sabine Kilgus statt. Genauere Informationen zum Veranstaltungsort folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Ein Leistungsnachweis wird erteilt, wenn eine schriftliche, den formalen und inhaltlichen Anforderungen genügende Seminararbeit angefertigt und deren wesentliche Ergebnisse im Seminar vorgetragen werden.
Die Beteiligung in der Diskussion wird bei der Gesamtnotenbildung berücksichtigt.
Es findet keine Vorbesprechung statt.
Anmeldungen sind ab dem 7. Oktober 2013, 14.00 Uhr per E-mail an lst.thier@rwi.uzh.ch möglich.
Die Verteilung der Themen erfolgt nach dem Prioritätsprinzip. Bitte nennen Sie drei Themen in absteigender Priorität.
Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung folgende Daten bei:
Der Abgabetermin der Seminararbeit ist der 28. April 2014.
Dabei liegt der elektronische Eingang am Ende des Fristtages. Bei der gedruckten Version ist das Datum des Poststempels entscheidend, welcher ebenfalls den Tag des Abgabetermins enthalten muss.
Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Formalien:
Merkblatt zum Anfertigen einer Seminararbeit (PDF, 281 KB)
Es besteht zudem die Möglichkeit eine Disposition bis am 3. März 2014 abzugeben. Dispositionsbesprechungen sind mit der Betreuungsperson des jeweiligen Themas individuell zu vereinbaren.
Der Abgabetermin für die Masterarbeit ist individuell im Rahmen der Mastervereinbarung mit Frau Prof. Contratto oder Herrn Prof. Thier zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass regelmässig keine Fristverlängerungen gewährt werden. Davon ausgenommen sind begründete Ausnahmefälle. Wird eine Seminararbeit nicht fristgerecht eingereicht, muss ein Fehlversuch erteilt werden. Zudem werden die Seminararbeiten nicht zur Verbesserung zurückgegeben. Abgegebene Arbeiten werden direkt bewertet.
Die zugrundeliegende Seminararbeit ist am Tag der Blockveranstaltung den anderen Seminarteilnehmern zu präsentieren. Dabei beläuft sich die Gesamtzeit der Präsentation auf 45 min., wobei sich die Vortragszeit zwischen 20-25 min. bewegen soll. Die restliche Zeit widmet sich der Diskussion im Plenum.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail (lst.thier@rwi.uzh.ch) an den Lehrstuhl Prof. Andreas Thier.