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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Breitschmid

Arbeitsgrundlagen/Informationen

Hinweise zu rechtlichen Anfragen

Auskünfte zu rechtlichen Fragen werden nur an Studierende der Universität Zürich erteilt.

Bevor Sie Ihre Frage stellen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Klären Sie Ihre Frage vorgängig mit Hilfe von Standardliteratur und Rechtsprechung ab.
  • Setzen Sie sich mit den verschiedenen Lehrmeinungen auseinander und versuchen Sie Ihren Standpunkt zu darzulegen. Die Frage, welche von mehreren Lehrmeinungen die (i.S.v. Art. 1 Abs. 3 ZGB) "bewährte" sei, muss allerdings oft offen bleiben.
  • Benennen Sie die widersprüchlichen Fundstellen oder Ihr Verständnisproblem bezüglich der Fundstellen.
  • Die Assistenz steht nicht zur Lösung rechtlicher Probleme bei Fallbearbeitungen zur Verfügung.

Zeigen Sie Ihre Vorgehensweise unter Angabe Ihrer Matrikelnummer oder Verwendung Ihrer  UZH-Email-Adresse auf. Wir beantworten dann gerne Ihre Frage.

Weiterführende Informationen

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