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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Uhlmann

Übungen im Öffentlichen Recht II FS 2025

Informationen

Aufgrund der beschränkten Kapazitäten der Hörsäle ist für den Besuch der Übungen im Öffentlichen Recht II eine Anmeldung für eine der sechs Gruppen via Modulbuchung im Studierendenportal der UZH erforderlich. Die Buchungsfrist dauert vom 15.01.2025, 10.00 Uhr bis 11.03.2025, 23.59 Uhr (Stornierungsfrist: 15.01.2025, 10.00 Uhr bis 25.03.2025, 23.59 Uhr).

V.-Nr. 2932/2933

Gruppe 4: VZZ Gruppe 5: VZZ

Termine

Montag, 16:15 Uhr bis 18:00 Uhr (Gruppe 4)

Dienstag, 16:15 Uhr bis 18:00 Uhr (Gruppe 5)

Raum

Gruppe 4:

Gruppe 5:

Dozierende

Prof. Dr. Felix Uhlmann

Dr. Daniela Kühne, Rechtsanwältin, Mediatorin

Besuch am Bundesgericht

Der ganztägige Besuch einer öffentlichen Urteilsberatung der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne findet am Mittwoch, 30. April 2025 statt. Das zuständige Mitglied des Bundesgerichts wird am Dienstag, 29. April 2025, 16.15-18.00 Uhr, alle Gruppen gemeinsam in den am Bundesgericht öffentlich beratenen Fall einführen (Alternativtermin: 21. Mai 2025 (Vorbesprechung 20. Mai 2025)).

Zur Exkursion nach Lausanne müssen Sie sich beim Lehrstuhl Reich anmelden. Die notwendigen Angaben finden Sie zur gegebenen Zeit auf der Homepage des Lehrstuhls. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt
Schriftliche Fallbearbeitung Der Fall kann nur von Studierenden, die das -Wahlpflichtmodul «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II» gebucht haben, schriftlich bearbeitet werden. Er ist für sämtliche Gruppen der Lehrveranstaltung «Übungen im Öffentlichen Recht II» (bzw. «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II») identisch. Der Sachverhalt ist ab 3. Januar 2025 auf OLAT verfügbar. Schriftliche Arbeiten (Fallbearbeitungen) sind ausschliesslich via das Abgabefenster auf OLAT als eine einzige Datei im pdf-Format, deren Dateinamen sich aus der jeweiligen Matrikelnummer ohne Trennstriche zusammensetzt (fiktives Beispiel: Matrikelnummer «14-704-845» führt zum Dateinamen «14704845.pdf»), bis zum 28. Februar 2025, 23.59 Uhr CET, hochzuladen. Das Abgabefenster ist ab dem 3. Januar 2025 offen und schliesst mit Fristablauf. Auf mehrere Daten verteilte, falsch bezeichnete, verspätet eingereichte, in anderen Dateiformaten als pdf oder auf andere Weise (E-Mail, Post, persönliche Übergabe etc.) zugesandte, übergebene oder hochgeladene Arbeiten gelten als nicht eingereicht und werden nicht korrigiert. Gleiches gilt für Arbeiten von Studierenden, die sich nicht für die Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II eingeschrieben haben. Die formalen Vorgaben gemäss Ziff. II/A der Allgemeinen Hinweise (insbesondere Umfang: 10-12 Seiten plus Verzeichnisse; Schriftgrösse Haupttext: 12; Schriftgrösse Fussnoten: 10; Zeilenabstand Haupttext: 1,5; Zeilenabstand Fussnoten: 1; Rand rechts: 5 cm; fehlerlose Sprache; Eigenständigkeitserklärung; Zitierregeln etc.) sind verbindlich. Die «Allgemeinen Hinweise» sind auf OLAT im Ordner «Allgemeine Hinweise» zugänglich.
Rückgabe Fallbearbeitungen Die Rückgabe der korrigierten und bewerteten Fallbearbeitungen erfolgt in der vorletzten Vorlesungswoche via OLAT.

 

Programm und Unterrichtsmaterialien

Datum                      Gruppe Fall Folien