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Veranstaltungsnummer: |
1344/1348 |
Termine und Veranstaltungsform: |
Montag (Gruppe K–M), 16:15–18:00 Uhr Dienstag (Gruppe W–Z), 16:15–18:00 Uhr Die Übungen finden per Zoom statt (Einwahllink). Bitte beachten Sie die Gruppeneinteilung, welche sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens richtet. |
Dozenten: |
Prof. Dr. Felix Uhlmann |
Veranstaltungsinhalt: |
Die Übungen sind Teil des Moduls Öffentliches Recht II & III, welches sich über vier Semester erstreckt (empfohlene Variante). Die Übungen im Öffentlichen Recht II & III (6. Semester) dienen der fallbezogenen Behandlung und Vertiefung öffentlich-rechtlicher Fragestellungen aus dem Modul Öffentliches Recht II & III. Im Rahmen der Veranstaltung findet – wenn möglich – ein Besuch am Bundesgericht in Lausanne statt, der den Studierenden vorgängig von einem Mitglied des Bundesgerichts vorgestellt wird. |
Fallbearbeitung: |
Es besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Fallbearbeitung (Fall 11 (PDF, 150 KB)). Die Arbeiten sind unabhängig von der Gruppeneinteilung per A-Post (nicht eingeschrieben, nicht per E-Mail) an die folgende Adresse zu senden: Lehrstuhl Prof. Johannes Reich Alternativ können die Fallbearbeitungen am Empfang der rechtswissenschaftlichen Bibliothek abgegeben werden. Aufgrund der Homeoffice-Pflicht nicht möglich ist eine persönliche Abgabe beim Lehrstuhl Reich.
Abgabetermin ist der 1. März 2021 (Poststempel). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. |
Programm und allgemeine Hinweise |
Bitte beachten Sie das Programm der Übungen inkl. Hinweisen zur Fallbearbeitung (PDF, 175 KB). |
Besuch am Bundesgericht | Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage kann der Bundesgerichtsausflug nach Lausanne dieses Jahr nicht wie geplant stattfinden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. |
Hinweise zur Prüfung im Modul Öffentliches Recht II und III |
Bitte beachten Sie alle Angaben im Merkblatt zu den Online-Open-Book-Prüfungen und auf der Seite der Prüfungsplanung. Auch wenn die Prüfung in Anbetracht der Umstände zwangsläufig open book und open internet stattfindet (wobei jeder Austausch mit Dritten strikte untersagt ist), sollten Sie bei Ihrer Arbeit beachten, dass die Bewertung schwergewichtig anhand der Problemerkennung, Subsumption und Argumentation erfolgt. Arbeiten Sie mit den angegebenen rechtlichen Grundlagen (z.B. «Aus Art. [...] Abs. [...] ergibt sich, dass [...]»). Soweit es notwendig ist, dass Sie auf Lehre und Rechtsprechung zurückgreifen, reichen unspezifische Angaben (z.B. «Entgegen dem zu engen Wortlaut von Art. [...] wenden Lehre und Rechtsprechung diese Bestimmung auch auf [...] an.»). Ihre Lösung sieht damit im Ergebnis nicht anders aus, als dies bei einer Prüfung vor Ort der Fall wäre.
Ein kleiner Teil der Prüfung sind MC-Fragen.
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Datum |
Gruppe |
Fall |
Folien |
22.2. 23.2. |
K–M W–Z |
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1.3. 2.3. |
K–M W–Z |
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8.3. 9.3. |
K–M W–Z |
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15.3. 16.3. |
K–M W–Z |
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22.3. 23.3. |
K–M W–Z |
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29.3. 30.3. |
K–M W–Z |
Fall 6 (PDF, 551 KB) | |
12.4. 13.4. |
K–M W–Z |
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26.4. 27.4 |
K–M W–Z |
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3.5. 4.5. |
K–M W–Z |
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10.5. 11.5. |
K–M W–Z |
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17.5. 18.5. |
K–M W–Z |
Fall 11 (PDF, 150 KB) | Fall 11 (PDF, 1001 KB) |
31.5. 1.6. |
K–M W–Z |
Fall 12 (PDF, 78 KB) | Fall 12 (PDF, 1 MB) |