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Lehrveranstaltungsnummer: 1817
Dozierende: Friedrich Frank, Ines Meier, Tobias Schaffner
Datum und Zeit: Fr 14:00-18:00, 27.9. bis 13.12.
Vorlesungsmaterial: (siehen Unten)
Angaben im Vorlesungsverzeichnis.
Wir werden ein Delikt gegen Leib/Leben vom Moment der Verhaftung der beschuldigten Person bis zum Rechtsmittelverfahren mit Ihnen besprechen und diskutieren (4 Halbtage zum Vorverfahren, 2 Halbtage zum Hauptverfahren inkl. Hauptverhandlung in Form eines «Moot Courts», 1 Halbtag zum Rechtsmittelverfahren).
Wir beleuchten die unterschiedlichen Rollen von Staatsanwaltschaft, Strafverteidigung und Privatklägerschaft am Beispiel des konkreten Falls. Wir diskutieren, argumentieren und «streiten» uns, ganz so, wie das in der realen Welt auch der Fall ist. Wir machen uns Gedanken über das idealste Vorgehen seitens der Staatsanwaltschaft einerseits und wir diskutieren die beste Verteidigungsstrategie andererseits.
Unser Ziel ist, dass Sie die StPO in den drei Dimensionen «Staatsanwaltschaft», «Verteidigung» und «Privatklägerschaft» erleben und begreifen können – mit allem, was dazu gehört. Das Schwergewicht liegt auf strafprozessualen und taktischen Fragen. Sie werden keine Power-Point-Präsentationen hören/erhalten, Sie werden kein Skript erhalten, Sie werden keinen klassischen Frontalunterricht erleben und es wird keinen Podcast geben. Vielmehr tauchen Sie gemeinsam mit uns in die spannende und anspruchsvolle Welt des Strafverfahrens ein. Eine spezifische Vorbereitung ist – ausser dem Studieren der Fallakten – nicht notwendig. Sie müssen bereit sein, aktiv mitzudiskutieren, sich einzubringen und Sie müssen kritisch und kreativ sein.
Von uns dürfen Sie viel Praxiserfahrung, eine grosse Leidenschaft für unseren jeweiligen Beruf und ein aufrichtiges Interesse an Ihren Ideen erwarten.
Leistungsnachweis
Mündliches Mitwirken an den Veranstaltungen sowie Abfassen eines Plädoyers, wahlweise aus Sicht der Staatsanwaltschaft, der Strafverteidigung oder der Vertretung der Privatklägerschaft im Hinblick auf die im Rahmen des Kurses durchzuführende Hauptverhandlung («Moot Court»)
Diese Fallakten müssen vor der ersten Vorlesung gelesen werden. Sie sollten zudem bei der Vorlesung die StGB und ein StPO dabei haben.