Navigation auf uzh.ch
Andreas Thier ist ordentlicher Professor für Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Rechtstheorie und Privatrecht. Seit 2018 ist er als Prodekan Ressourcen Mitglied des Fakultätsvorstandes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der UZH. Im Jahr 2004 nach Zürich berufen, war Andreas Thier seit 2003 als Universitätsprofessor (C 4) für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster tätig.
In seinen bisherigen Forschungen hat Andreas Thier aus der Perspektive des Historischen vor allem danach gefragt, wie rechtliche Normativität und Rechtswissen entstehen und umgesetzt werden. Das hat sich stets mit der Frage verbunden, wie und in welchen Formen wechselnde Formationen von Gesellschaft, Wirtschaft, politischer Herrschaft und Kultur mit Recht und Rechtswissen verflochten sind. Besondere Bedeutung hat Andreas Thier dabei der Steuer- und Wirtschaftsrechtsgeschichte, der kirchlichen Rechtsgeschichte und der historischen Rechtsvergleichung gegeben. Seit Längerem untersucht er die Wechselwirkungen zwischen Zeit, Recht und Rechtswissen.