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Bitte beachten Sie: Bei rechtlichen Fragen zum Strafrecht oder Strafprozessrecht ist die vorgängige Abklärung in der Standardliteratur und Rechtsprechung unumgänglich. Die (widersprüchlichen) Fundstellen (mind. 2) sind zu nennen. Akademisches Arbeiten erfordert auch die Auseinandersetzung und den Umgang mit verschiedenen Lehrmeinungen. Die Frage danach, welche Lehrmeinung die "richtige" sei, muss in der akademischen Auseinandersetzung grundsätzlich unbeantwortet bleiben.
Kontaktieren Sie uns erst, nachdem Sie keine Antwort auf Ihre Frage in der einschlägigen Literatur gefunden haben. Zudem sollten Fragen möglichst in der Lehrveranstaltung, bzw. in der Pause gestellt werden.