Besuch am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne am 6. Mai 2026
Vorbesprechung
Bundesrichter Dr. iur. Lorenz Kneubühler, MPA, Fürsprecher, wird am Dienstag, 5. Mai 2026, 16.15-18.00 Uhr, an der Universität Zürich (KOL-G-217 EV, Rämistrasse 71, 8006 Zürich) den Sachverhalt und eine vorläufige rechtliche Einordnung desjenigen Falls präsentieren, der am 6. Mai 2026 von der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung öffentlich beraten werden wird.
Studierende, die sich für den Ausflug angemeldet haben, müssen an der Vorbesprechung teilnehmen.
Öffentliche Urteilsberatung Bundesgericht (Lausanne) / Reise nach Lausanne
Am Mittwoch, 6. Mai 2026 werden wir gemeinsam als Gruppe hin nach Lausanne und zurück nach Zürich reisen. Ein Wagen wird reserviert sein, der von allen Teilnehmenden zu benutzen ist. Im Anschluss an die Urteilsberatung vom 6. Mai 2026 wird Bundesrichter Dr. Kneubühler sowie der/die zuständige Gerichtsschreiber:in im Gerichtssaal für die Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung stehen. Nach der Urteilsberatung wird etwas Zeit zur Verfügung stehen, um individuell in Lausanne Mittag zu essen und zu flanieren.
Anmeldung
Eine Anmeldung zu dem Ausflug ist zwingend erforderlich (Plätze sind beschränkt). Um sich anzumelden, treten Sie bitte dem OLAT-Kurs bei und schreiben sich dort in die Gruppe ein. Die Einschreibung für die Teilnahme am Bundesgerichtsausflug wird am Mittwoch, 15. April, 18.00 Uhr, für Sie freigeschaltet werden. Beachten Sie bitte, dass Sie die SBB-Kosten für Hin- und Rückfahrt selbst übernehmen und auch das Billett selbst organisieren müssen.