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Rechtswissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. iur. Julia Nicolussi

Bachelor- und Masterarbeiten

Frau Prof. Nicolussi betreut Bachelor- und Masterarbeiten innerhalb des Handelsrechts, Gesellschaftsrechts, Wirtschaftsrechts und der Rechtsvergleichung – in der Regel im Rahmen einer Seminararbeit.

I. Formale Anforderungen

  1. Auf dem Deckblatt sind anzugeben: Universität, Name und Vorname, allfälliger akademischer Titel, Matrikelnummer, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Semesterzahl, Titel der Bachelor- oder Masterarbeit, Name der Dozentin. 
  2. Umfang der Arbeit:
    Bachelorarbeiten: 6 ECTS = 20 Seiten mit max. 50.000 Zeichen
    Masterarbeiten: 12 ECTS = 40 Seiten mit max. 100.000 Zeichen
    1 Seite entspricht 2'500 Zeichen inkl. Leerzeichen. 
    Die Zeichenanzahl bezieht sich auf den reinen Textteil inkl. Fussnoten, aber ohne Deckblatt und Verzeichnisse. 
  3. (empfohlene) Formatierung
    Schrift: übliche Schriftart (Times New Roman, Arial, Calbri o.ä.)
    Schriftgrösse 12
    Zeilenabstand 1.5
    Seitenrand oben 2.5 cm, unten 2 cm, links 2.5 cm, rechts 4 cm
    Fussnoten: Schrifgrösse 10, Zeilenabstand 1.0
    Blocksatz und automatische Silbentrennung
  4. Achten Sie auf formelle Einheitlichkeit bei der Formatierung der Arbeit. 
  5. Erwartet wird eine nach wissenschaftlichen Grundsätzen verfasste Arbeit. Zur entsprechenden formellen Gestaltung sowie Zitierung ist daher die Orientierung an einem einschlägigen Werk empfohlen, z.B.: 
    Haas Raphaël/Betschart Fraziska M./Thurnherr Daniela, Leitfaden zum Verfassen einer juristischen Arbeit, 5. Auflage, Zürich/St. Gallen 2022
    Ryser Büschi Nadine/Schlegel Stephan/Pflaum Sonja, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben und präsentieren – Wegweiser zu einer optimalen Arbeitstechnik, 2. Aufl. Zürich 2017
    Forstmoser Peter/Ogorek Regina/Schindler Benjamin, Juristisches Arbeiten – Eine Anleitung für Studierende, 7. Aufl., Zürich/Genf 2023
  6. Die Arbeit ist zu datieren und zu unterzeichnen
  7. Am Schluss der Arbeit ist die Erklärung gemäss dem Merkblatt zum richtigen Zitieren und zur Vermeidung von Plagiaten anzufügen. Diese zählt nicht zum Textumfang und wird bei der Berücksichtigung der Zeichenanzahl nicht mitgezählt. 
  8. Ein PDF- und Word-Exemplar der Arbeit ist innert Frist an die Lehrstuhladresse zu senden (lst.nicolussi@ius.uzh.ch). Die Abgabe eines Exemplars in Papierform ist nicht notwendig.

II. Inhaltliche, sprachliche und weitere Anforderungen

Durch eine Bachelor- bzw. Masterarbeit sollen die Studierenden unter Beweis stellen, dass sie

  • selbständig ein juristisches Problem nach wissenschaftlichen Grundsätzen bearbeiten können; 
  • einschlägige Rechtsquellen, Literatur und Rechtsprechung zu einem Thema finden und strukturiert wiedergeben können;
  • fähig sind, verschiedene Lösungsansätze eines Problems logisch und kritisch darzustellen und eine begründete Wahl unter diesen Ansätzen zu treffen bzw. neue Ansätze zu entwickeln; 
  • die juristischen Methoden der Argumentation beherrschen; und 
  • falls vorausgesetzt, sich Wissen bezüglich anderer Rechtsordnungen aneigenen und dieses mit den Lösungen des schweizerischen Rechts vergleichen können. 
  1. Gestalten Sie Ihre Arbeit als eigenständigen Text. Das blosse Paraphrasieren gilt nicht als selbständig erarbeiteter Text. Sie sind dazu angehalten, den Rechts- und Meinungsstand wiederzugeben, aber nicht hierauf zu beschränken. 
  2. Achten Sie auf eine fehlerfreie, gepflegte und leserfreundliche Sprache
  3. Auf das "Merkblatt zu den Leistungsnachweisen (PDF, 309 KB)" vom 6. Oktober 2021 [RS 4.1.3] der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wird hingewiesen. 

III. Zwischenbesprechung bei Masterarbeiten

  1. Während der Bearbeitungsphase findet eine Zwischenbesprechung statt. Der Termin wird individuell vereinbart.
  2. Grundlage der Zwischenbesprechung sind eine Disposition und ein vorläufiges Literaturverzeichnis. Die beiden Dokumente sind dem Lehrstuhl per E-Mail zuzustellen, und zwar so, dass sie spätestens zwei Arbeitstage vor dem Besprechungstermin eintreffen. 
  3. Eine Disposition gleicht einem Inhaltsverzeichnis. Sie ist jedoch weniger detailliert und enthält zusätzliche Informationen. Die Disposition soll ein bis drei Seiten umfassen und über folgende Aspekte Auskunft geben: 
    Fragen und Probleme, die sich stellen
    Schwerpunkte der Arbeit
    gegebenenfalls Abgrenzung(en) des Themas
    grober Aufbau der Arbeit
  4. Empfehlung: Beginnen Sie vor der Besprechung der Disposition nicht mit dem Verfassen der Arbeit.