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Die Vorlesung Unternehmenssteuerrecht II befasst sich mit handelsrechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit ausserordentlichen Geschäftsvorfällen. Gegenstand der Vorlesung sind die Steuerfolgen, die sich aus der Gründung, Umwandlung, Kapitalerhöhung, Fusion, Spaltung, Sanierung, Veräusserung, Erbgang und Schenkung sowie aus der Liquidation von Gesellschaften ergeben. Behandelt werden zudem die konzerninternen Vermögensübertragungen nach Fusionsgesetz sowie die Ersatzbeschaffungstatbestände. Lernziel ist es, dass die Studierenden nach Absolvierung des Moduls in der Lage sind, die Besteuerung der ausserordentlichen Geschäftsvorfälle von Unternehmen sowie die Besteuerung von Unternehmern und Anteilsinhabern aus Sicht der einbezogenen Steuerarten darzulegen.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden den Stoff der Vorlesung Unternehmenssteuerrecht I beherrschen.
Gegenstand der Ausführungen bilden folgende Steuern bzw. Abgaben: Einkommens- und Gewinnsteuer (direkte Bundessteuer), Stempelabgaben (insbesondere Emissionsabgabe), Verrechnungssteuer, Kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuern (summarisch), Kantonale Handänderungssteuer (summarisch).
Mit Ausnahme der Sanierung befasst sich die Vorlesung Unternehmenssteuerrecht II schwergewichtig mit der Frage, ob die entsprechenden Geschäftsvorfälle eine Realisierung stiller Reserven bewirken. Im Zentrum steht dabei der steuerrechtliche Realisationsbegriff.
Das Skript und die Fallbeispiele zum Unternehmenssteuerrecht II bilden den Prüfungsstoff und sind die Grundlage zur Vorbereitung auf die Vorlesung.
Ergänzende Literatur:
Punktuelle Vertiefung anhand von Kommentierungen:
Folien Skript, Fallbeispiele und allfällige weitere Dokumente werden auf der Lernplattform OLAT veröffentlicht, welche unter Unterlagen erreicht werden kann.
Mitzubringen sind die Bundessteuererlasse (DBG, StHG, StG, VStG) sowie BV, ZGB, OR und FusG
Empfohlen werden die Gesetzessammlungen:
Es findet eine mündliche oder schriftliche Prüfung am Ende des Semesters statt.