Mehrwertsteuerrecht
Inhalt
Das Modul dient der Einführung in das Mehrwertsteuerrecht. Es werden nachfolgende Themen behandelt: Verfassungsrechtliche Bestimmungen, Wesen, Rechtsnatur und Leitgedanken, Methoden der Verbrauchssteuerbelastung, Funktionsweise, Steuerobjekt, subjektive Steuerpflicht, Berechnung und Überwälzung, Vorsteuerabzug, Entstehung der Steuerforderung, Veranlagung und Entrichtung der Steuer, Behörden und Verfahren, Strafbestimmungen, Übergangsprobleme und Mehrwertsteuerharmonisierung in der EU.
Anhand von Fallbeispielen erfolgt eine Vertiefung der theoretischen Ausführungen. Die Fallbeispiele werden jeweils eine Vorlesung im Voraus im Unterricht abgegeben und können auch online abgerufen werden. Wo schriftliche Lösungen vorliegen, werden sie am Tag der jeweiligen Fallbesprechung zur Verfügung gestellt. Eine Vorbereitung auf die Übungen ist unumgänglich. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden sich mit dem Sachverhalt sowie den einschlägigen Rechtsgrundlagen befasst haben und der Sachverhalt zu Beginn der Übungsstunde gegenwärtig ist.
Lernziele
Die Studierenden sind am Ende des Semesters in der Lage, die wesentlichen Züge der schweizerischen Mehrwertsteuer darzulegen, die Kernprobleme des Mehrwertsteuerrechts zu analysieren und einfache, praxisbezogene Anwendungsbeispiele zu lösen.
Literatur
Grundlagenliteratur
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Philip Robinson, Teil IV: Mehrwertsteuerrecht, in: Markus Reich, Steuerrecht,
3. Auflage, Zürich 2020, §§ 33–37. -
Ivo P. Baumgartner / Diego Clavadetscher / Martin Kocher, Vom alten zum neuen Mehrwertsteuergesetz. Einführung in die neue Mehrwertsteuerordnung, Langenthal 2010.
Vertiefungsliteratur
- Martin Zweifel / Michael Beusch / Pierre-Marie Glauser / Philip Robinson (Hrsg.), Kommentar zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWStG), Basel 2015.
- Alois Camenzind / Niklaus Honauer / Klaus A. Vallender / Marcel R. Jung / Simeon L. Probst, Handbuch zum Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), 4. Auflage, Zürich 2023.
Leistungsnachweis
Die Leistungsüberprüfung findet im Rahmen einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung am Ende des Semesters statt. Als Prüfungsstoff gilt der komplette Inhalt der Lehrveranstaltung. Die regelmässige Teilnahme an den Vorlesungen bildet die Basis für die Zulassung zur Prüfung.