Navigation auf uzh.ch
Das Modul befasst sich mit der Besteuerung der Unternehmen (juristische Personen und Personenunternehmen) sowie mit der Besteuerung der an einem Unternehmen Beteiligten. Unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben werden insbesondere die handels- und steuerrechtlichen Fragen besprochen, die sich aus der Ermittlung des steuerbaren Jahresgewinns gestützt auf die vom Unternehmen erstellte handelsrechtliche Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) ergeben. Im Fokus der Vorlesung stehen damit die ordentlichen Geschäftsvorfälle (namentlich steuerrechtliche Gewinnermittlung, zeitliche Bemessung und Verlustverrechnung, Ersatzbeschaffung und Reininvestition, Beteiligungsermässigung sowie Besteuerung von Kapitaleinlagen und Kapitalentnahmen). Die handels- und steuerrechtlichen Problemstellungen, die sich aus den ausserordentlichen Geschäftsvorfällen (Gründung, Umwandlung, Kapitalerhöhung, Fusion, Spaltung Sanierung, etc.) von Unternehmen ergeben, sind Gegenstand der Vorlesung Unternehmenssteuerrecht II. Die Steuern der Kantone und Gemeinden werden nur summarisch besprochen. Die Mehrwertsteuer wird im Rahmen dieser Vorlesung nicht behandelt. Die Vorlesung beruht auf einleitenden Erläuterungen zu den einzelnen Themen und der Besprechung von Übungsfällen.
Die Studierenden sind nach Absolvierung des Moduls Unternehmenssteuerrecht I in der Lage, die Besteuerung der ordentlichen Geschäftsvorfälle von Unternehmen, sowie die Besteuerung von Unternehmern und Anteilsinhabern aus Sicht der einbezogenen Steuerarten darzulegen; die Kernprobleme der Besteuerung von Unternehmen, sowie von Unternehmern und Anteilsinhabern zu analysieren und wissenschaftlich fundierte Lösungen zu erarbeiten sowie komplexe Fallbeispiele im Bereich des Unternehmenssteuerrechts zu lösen.
Das Skript zum Unternehmenssteuerrecht I, die Fallbeispiele und allfällige weitere Dokumente werden auf der Lernplattform OLAT veröffentlicht.
Mitzubringen sind die Bundessteuererlasse (DBG, StHG, StG, VStG) sowie BV, ZGB und OR.
Empfohlene Gesetzessammlung:
Ergänzende Literatur
Punktuelle Vertiefung anhand von Kommentierungen
Je nach Anzahl Studierender findet eine schriftliche Prüfung (in der ordentlichen Prüfungssession) oder eine mündliche Prüfung (ausserhalb der ordentlichen Prüfungssession, in der letzten Vorlesungswoche) statt.