Navigation auf uzh.ch
Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsgeschichte an der Universität Zürich.
Kontaktinformationen finden Sie hier.
...weil man Recht als das Dasein des Menschen selbst, von einer bestimmten Seite aus betrachtet, verstehen kann. Oder auch als einen Plan, dessen bessere oder schlechtere Verwirklichung vielleicht kein Aspekt des Rechts selbst mehr sei, möglicherweiseaber auf künftige Pläne rückwirken müsse. Oder aber als Orakel nehmen, als göttliche Weisheit loben oder als Norm einer herrschenden Klasse brandmarken kann. Die Veränderungen menschlicher Begriffe vom Rechten und vom Rechtlichen, die vielen Gestaltungen normierten Miteinanders im Verlauf der Geschichte und das Überdauern von rechtlichen Institutionen, die Verständnisweisen von Traditionen und die Frage, wie wir selbst uns zu ihnen verhalten können – das sind die grossen Themen der Rechtsgeschichte. Es ist eine unerschöpfliche Disziplin, sie lässt sich zur Kultur- und Gesellschaftsgeschichte des Menschen hin aufschliessen und birgt dabei zugleich das Potential, den gegenwärtigen Rechtswissenschaften eine ihrer wenigen gemeinsamen Klammern zu liefern. Ich betreibe Rechtsgeschichte, weil sie mich damit noch immer nicht losgelassen hat.