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Seminar HS 26: Grundrechte und Digitalisierung

Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz, Quantencomputer und Blockchain prägen das gesellschaftliche Zusammensein zunehmend. Aus grundrechtlicher Perspektive eröffnen diese Technologien sowohl erhebliche Chancen als auch grosse Herausforderungen. So können soziale Netzwerke die Meinungsfreiheit stärken, indem sie Menschen weltweit miteinander vernetzten und den Zugang zur Meinungsbildung erleichtern. Gleichzeitig stellen Desinformation und gezielte Manipulation eine ernsthafte Gefahr für demokratische Prozesse dar. 

Künstliche Intelligenz kann dazu beitragen, komplexe behördliche Informationen verständlicher zu machen und den Zugang zu staatlichen Leistungen zu erleichtern. Es besteht aber auch die Gefahr diskriminierender Entscheidungen, z.B. bei der Stipendienvergabe oder bei polizeilichen Interventionen.

Neben den spezifischen Technologien verändern sich auch die beteiligten Akteure grundlegend. Staaten sind zunehmend von grossen Technologieunternehmen abhängig und verlieren dadurch an regulatorischem Einfluss. Dies wirft die Frage nach der grundrechtlichen Bindung privater Akteure und ihrer Verantwortung im digitalen Raum auf. 

Das Seminar widmet sich dieser und weiteren Fragestellungen zur Auswirkung der Digitalisierung auf die Grundrechte. Es richtet sich an interessierte Bachelorstudierende. Die Anmeldung erfolgt über das fakultätsinterne Anmeldetool. 

Die obligatorische Vorbesprechung findet am 07. Mai 2026 von 13:00-14:00 Uhr statt. Das Seminar findet voraussichtlich im Oktober statt. Die genauen Daten werden zu einem späteren Zeitpunkt publiziert. Allfällige Kosten für Aktivitäten im Rahmen des Seminars (z.B. der Besuch einer Ausstellung zum Thema) sind von den Studierenden selbst zu tragen.