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Informationen zum Studium nach Bologna-Modell, Bachelor/Master finden Sie hier.
Bei den Bachelorprüfungen besteht kein formloses Berichtigungsverfahren mehr.
Sollten in den korrigierten Prüfungen Unstimmigkeiten auftauchen, muss eine Einsprache an den Fakultätsvorstand gerichtet werden. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage ab Erhalt der Leistungsausweise (Kreditpunktejournal, Transcript of Records).
Gegen den Einspracheentscheid des Fakultätsvorstandes kann Rekurs bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen erhoben werden (vgl. § 48 RO).