Navigation auf uzh.ch

Suche

Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Griffel

Proseminar im Herbstsemester 2024

(Bachelor of Law, Aufbaustufe, Nr. 0648)

Das gute Gerichtsurteil – Was unterscheidet ein überzeugendes von einem nicht überzeugenden Urteil?

Donnerstag, 24. Oktober 2024 (Vorbesprechung)
Donnerstag, 21. November 2024
Donnerstag, 28. November 2024
Donnerstag, 5. Dezember 2024
Donnerstag, 12. Dezember 2024
Donnerstag, 19. Dezember 2024
jeweils 14.00–18.00 Uhr

Für das vorliegende Proseminar wird die Absolvierung des Bachelormoduls Öffentliches Recht II wärmstens empfohlen.

Angehende Juristinnen und Juristen müssen sich im Rahmen von Fallbearbeitungen, Bachelor- und Masterarbeiten – und erst recht im späteren Berufsleben – kritisch mit Urteilen von Gerichten und weiteren Rechtsmittelinstanzen auseinandersetzen können. Die Fähigkeit dazu entsteht jedoch nicht «über Nacht», sondern muss entwickelt und geübt werden. Das Proseminar dient dazu, Jus-Studierende ab dem dritten Semester mit der Lektüre und kritischen Analyse von Urteilen vertraut zu machen.

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird erwartet,

  • dass sie eine schriftliche Proseminararbeit von 10–15 Seiten Umfang sowie ein einseitiges Handout verfassen, in der sie ein bestimmtes Urteil mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht und/oder öffentliches Verfahrensrecht analysieren (Abgabetermin: 4. November 2024);
  • dass sie ein kurzes Inputreferat zu ihrem Urteil halten (anschliessend folgt eine Diskussion im Plenum);
  • dass sie an der Vorbesprechung und an allen fünf Proseminar-Halbtagen teilnehmen (Anwesenheitspflicht);
  • dass sie die Handouts für die am betreffenden Halbtag zur Besprechung kommenden Urteile vorgängig lesen;
  • dass sie sich aktiv an den Diskussionen beteiligen.

Die individuelle Zuteilung der Urteile sowie nähere Informationen darüber, in welcher Form die Arbeit zu verfassen ist und welche Fragen zu behandeln sind, folgen kurz nach Semesterbeginn auf OLAT.

Bitte beachten Sie die Auswahl der Urteile auf OLAT (spätestens ab dem 20. September 2024) und schreiben Sie sich bis spätestens 30. September 2024 für ein Urteil ein. Das Einschreibefenster ist ab dem 23. September 2024, 08.00 Uhr, geöffnet. Es gilt das First-Come-First-Served-Prinzip. Sollte innert Frist keine Einschreibung erfolgen, wird Ihnen ein Urteil zugeteilt. Beachten Sie das Programm und die allgemeinen Hinweise auf OLAT.