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In Zusammenarbeit mit dem Kunsthistorischen Institut der UZH
Bei dem Projekt handelt es sich um eine fakultätsübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Christoph Beat Graber und Prof. Dr. Roger Fayet (Titularprofessor für Kunstgeschichte und Direktor des Schweizerischen Instituts für Kunstwissenschaft). Begleitend zur Vorlesung «Kunst- und Kulturrecht» von
Prof. Graber (MA) arbeiten Teams zusammengesetzt aus Studierenden der Rechtswissenschaft und der Kunstgeschichte an der Gestaltung einer virtuellen Ausstellung. Aufgabe der Teams ist es, Werke zu finden, welche Fragen aufwerfen, die gleichzeitig von rechtswissenschaftlicher und kunsthistorischer Bedeutung sind und Paradoxien des Zusammenspiels von Kunst und Recht an einem konkreten Beispiel veranschaulichen. Die gefundenen Werke und die dazu von den Studierenden verfassten kurzen Analysen aus rechtswissenschaftlicher und kunsthistorischer Perspektive werden in einem digitalen Ausstellungsraum der Öffentlichkeit permanent zugänglich gemacht. Damit soll das Leitmotiv der Vorlesung: die Kunst irritiert das Recht und das Recht irritiert die Kunst in der interdisziplinären Zusammenarbeit unter Studierenden der UZH eine neue Bedeutung erhalten.
Das Projekt steht Lehrveranstaltungen an der Grenze zu Kunst und Recht anderer Universitäten offen. Ab 2023 schreiben auch Studierende aus München unter der Leitung von Prof. Dr. Antoniette Maget Dominicé Beiträge. Diese sind unter dem Hashtag #LMU zu finden.