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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Fiocchi

Privatrechtsgeschichte

Datum

vom 20.09.24 bis zum 20.12.2024, jeweils am Freitag von 12.15-13.45 Uhr

Link zu den Vorlesungen
 

Format der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung findet als Präsenzveranstaltung mit Live-Streaming statt.
Den Zoom-Link finden Sie in OLAT.

Alle Aufnahmen der Vorlesungen werden als Podcast auf OLAT hochgeladen und bleiben während des gesamten Semesters verfügbar.


Sprechstunden

Ab September 2024 finden die Sprechstunden am Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr online oder nach Vereinbarung statt. 

Anfragen für einen Termin bitte an elisabetta.fiocchi@ius.uzh.ch senden.
 

Pflichtlektüre

Die Vorlesung umfasst die Lektüre von Primärquellen, sowie von kritischen Abhandlungen über Recht und Juristen in deren Kontext.

Pflichtlektüre ist das Skript:
Elisabetta Fiocchi Malaspina, Privatrechtsgeschichte, Skript, Schulthess, Zürich 2024.
 

Inhalt der Vorlesung

Ziel der Vorlesung ist es, die Geschichte der Rechtsquellen anhand der Ereignisse in Europa und der Schweiz von der Neuzeit bis zum 20. Jahrhundert aufzuzeigen. Die Vorlesung wird anhand historischer und vergleichender Methoden ein konkretes Verständnis der Privatrechtsgeschichte vermitteln – von der Moderne, dem sogenannten ,,Age of Reforms’’ und dem Zeitalter der Kodifikationen bis zum 20. Jahrhundert.

In der diesjährigen Vorlesung wird dem Thema ,,die Stellung der Frau während der Kodifikationsbewegung’’ besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Zudem werden vertieft weitere Themen der Privatrechtsgeschichte behandelt, unter anderem das Rechtsinstitut der Ehe, die Entwicklung des Rechtssubjekts und die Herausbildung verschiedener Eigentumskonzepte. Die komplexen historischen Beziehungen zwischen dem öffentlichen und privaten Recht werden anhand des Studiums der Quellen von Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung aus europäischer und globaler Perspektive betrachtet. Die Studierenden sollen dabei vertiefte Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen der Rechtsgeschichte und der politischen, sozialen und rechtlichen Ideengeschichte erhalten.

Der Untersuchungsrahmen umfasst die Zusammenhänge zwischen Rechtslage, Gesetzgebung und Jurisprudenz; zwischen Entwicklung der Institutionen und Rechtsentwicklung; zwischen Rechtsgeschichte und Politik- und Wirtschaftsgeschichte; sowie zwischen Gesellschafts- und Ideengeschichte. Es werden sowohl die Ausbildung und Rolle der Juristen als auch die Bedeutung der wissenschaftlichen Methode und der Rechtslehre analysiert.

Dabei steht die rechtshistorische Untersuchung der Person als Rechtsträger im Vordergrund: die Person in ihrem territorialen Bezug; die Person in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen mit juristischer Relevanz (Ehe und Scheidung); die Person in ihren Beziehungen zum Staat oder anderen politischen Entitäten; sowie die Person als Mitglied einer bestimmten Gesellschaft mit besonderen Eigenschaften.

Folgende zentrale Fragen werden wir im Laufe des Kurses entwickeln und analysieren: Welche Rolle hatte die Person aus juristischer Sicht innerhalb der Entwicklung spezifischer Normensysteme? Wie ist das Verhältnis zwischen Gesellschaft, Geschichte und Recht zu verstehen? Welche Rolle spielten die Kodifikationen? Welche Auswirkungen hatten die europäischen Kodifikationen auf globaler Ebene? Welche Rolle spielte das Eigentum in der juristischen Debatte? Wie wurden Ehe und Scheidung der Ehepartner konzipiert und in den verschiedenen rechtsgeschichtlichen Kontexten umgesetzt?

Das detaillierte Programm finden Sie auf OLAT.