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«Das Zivilprozessrecht im Spiegel der bundesgerichtlichen Rechtsprechung»
Unter Mitwirkung von Bundesrichter PD Dr. Christoph Hurni, Präsident der
I. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts, veranstalten wir im HS25 ein Seminar zum Zivilprozessrecht; es findet am 1. und 2. Dezember 2025 am Bundesgericht in Lausanne statt.
Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) wird Ende dieses Jahres 15 Jahre in Kraft stehen. Sie ist damit ein vergleichsweise junges Gesetz – und doch hat die einschlägige bundesgerichtliche Rechtsprechung bereits einen beträchtlichen Umfang angenommen. Naturgemäss steht bei zahlreichen Entscheiden die Anwendung – und nicht die Weiterentwicklung – des Zivilprozessrechts im Vordergrund. In vielen Bereichen war es aber das Bundesgericht, das dem heute geltenden Zivilprozessrecht seine endgültige Form gegeben hat. Wie die jüngste ZPO-Revision zeigte, steht die höchstrichterliche Rechtsprechung dabei in ständigem Dialog mit den gesetzgeberischen Bemühungen: Während manche vom Bundesgericht gefundene Lösungen inzwischen geschriebenes Recht geworden sind, gaben andere Entscheide Anlass zu neuen Normen, deren Auslegung und nähere Ausgestaltung wiederum dem Bundesgericht obliegen wird. Die prägende Wirkung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist aber älter als die ZPO – schon unter Geltung der kantonalen Prozessgesetze war es das Bundesgericht, das in zentralen Fragen für einen einheitlichen Standard sorgte. Das Seminar will einerseits Wegmarken dieser Entwicklung studieren und andererseits Einblick in das Bundesgericht als Institution und - im Gespräch mit Bundesrichter Hurni und einer Gerichtsschreiberin oder einem Gerichtsschreiber – Einblick in die faszinierende Tätigkeit der dort tätigen Juristinnen und Juristen geben.