Navigation auf uzh.ch

Suche

Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Domej

Handlungsbefugnisse ausländischer Insolvenzverwalter in der Schweiz

Das geltende schweizerische internationale Konkursrecht räumt ausländischen Insolvenzverwaltern nur beschränkte Handlungsbefugnisse ein. Regelungen über eine eigentliche Kooperation zwischen in- und ausländischen Verwaltern (oder Gerichten) enthält es nicht. Die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichts ist in ihrer Grundausrichtung restriktiv. International ist hingegen eine deutliche Tendenz zur Verstärkung der grenzüberschreitenden Kooperation in Insolvenzverfahren zu beobachten. Das lange vorherrschende Denken, eine Öffnung gegenüber der grenzüberschreitenden Kooperation und erst recht eine Einräumung von Handlungsbefugnissen an ausländische Insolvenzverwalter bedeute eine Preisgabe nationaler Souveränität, wird mehr und mehr überwunden. Das ist nicht zuletzt eine Konsequenz der nach wie vor zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft. Handelsbeziehungen und Transaktionen enden längst nicht mehr an den Staatsgrenzen; nicht zuletzt verlangen aber auch grenzüberschreitende Unternehmensverflechtungen nach mehr Kooperation in Insolvenzverfahren. Angesichts dessen stellt sich die Frage, inwieweit die heutige gesetzliche Regelung im 11. Kapitel des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) und die dazu entwickelte Praxis in dieser Frage – aus der Perspektive der Rechtsunterworfenen, aber auch aus der Perspektive des Wirtschaftsstandortes Schweiz – praktischen Bedürfnissen noch gerecht wird. Dementsprechend werden derzeit nicht zuletzt auch von Seiten des Bundesamtes für Justiz Überlegungen zu einer Reform des internationalen Konkursrechts der Schweiz angestellt. Dieses Projekt soll vor diesem Hintergrund nicht nur die Handlungsbefugnisse ausländischer Insolvenzverwalter und die Möglichkeiten und Grenzen internationaler Kooperation nach geltendem Recht ausloten, sondern vor allem auch Vorschläge für eine mögliche Neuregelung ausarbeiten und prüfen. Dabei sollen insbesondere das UNCITRAL-Modellgesetz über grenzüberschreitende Insolvenzen und die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) berücksichtigt werden, die in den vergangenen Jahren internationale Standards für die Entwicklung des internationalen Insolvenzrechts gesetzt haben. Neben der Auseinandersetzung mit relevanten Rechtsvorschriften und der dazu entwickelten Lehre und Rechtsprechung soll dabei insbesondere auch die Befragung einschlägig erfahrener Praktiker dazu dienen, ein möglichst vielschichtiges Bild der Problematik zu gewinnen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen für die wissenschaftliche Begleitung des laufenden Reformprozesses verwendet und in diesen eingebracht werden. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse aber auch als Leitfaden für die künftige Anwendung und Auslegung der gesetzlichen Regelungen dienen.

Weiterführende Informationen