Kolloquium im Obligationenrecht
I. Administratives
Das Kolloquium im Obligationenrecht ist Teil des Moduls «Privatrecht» sowie des Übergangsmoduls «Obligationenrecht BT». Es findet in zwei Gruppen, wie folgt statt:
- Gruppe I findet dienstags von 08:00-09:45 Uhr statt
- Gruppe II findet mittwochs von 10:15-12:00 Uhr statt
Studierende mit Nachnamen von A-L sind gehalten die Veranstaltung der Gruppe I zu besuchen. Studierende mit Nachnamen von M-Z sind gehalten die Veranstaltungen der Gruppe II zu besuchen. Die Gruppenzuteilungen sind zwingend einzuhalten; die Studierenden tragen sich entsprechend hier auf OLAT ein. Das Kolloquium wird in Präsenz durchgeführt.
II. Veranstaltungsinhalt
Die Veranstaltung dient der Vertiefung des in den Bachelorveranstaltungen «Obligationenrecht I und II» behandelten Stoffs zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Obligationenrechts. Diskutiert werden unter anderem Themen wie der digitale Vertragsabschluss, Vertragsauslegung und -anpassung (besonders in Krisenzeiten), Konkurrenz zwischen den Bestimmungen des OR AT und BT, vertragliche Rückabwicklungsverhältnisse, Definition eines Sachmangels im Lichte ethischer Anforderungen und der VW-Dieselskandal aus vertrags- und deliktsrechtlicher Perspektive.
III. Unterlagen
Die Folien zu den jeweiligen Vorlesungen sowie allfällige zusätzliche Unterlagen werden auf OLAT veröffentlicht.
IV. Literatur
Grundsätzlich wird empfohlen, nicht nur ein einziges Lehrbuch zu konsultieren, sondern die Literatur ergänzend anzuwenden.
- Honsell, Schweizerisches Obligationenrecht - Besonderer Teil, 10. A., Bern 2017;
- Huguenin, Obligationenrecht - Allgemeiner und Besonderer Teil, 3. A., Zürich 2019:
- Müller-Chen/Girsberger/Droese, Obligationenrecht - Besonderer Teil, 2. A., Zürich 2017;
- Schmid/Stöckli/Krauskopf, OR BT, Schweizerisches Obligationenrecht, Besonderer Teil, 3. A., Zürich 2021.