Kolloquium zum internationalen Zivilprozessrecht
Allgemeines:
Das dreitätige Kolloquium besteht aus der Besprechung von neueren Fällen zum internationalen Zivilprozessrecht (IPRG und LugÜ) aus der Rechtsprechung des EuGH und des schweizerischen Bundesgerichts. Ziel ist eine vertiefte Auseinandersetzung mit dieser neueren Rechtsprechung und eine genaue Analyse der Entscheide.
Voraussetzungen:
Teilnahme an der Einführung und am dreitägigen Kolloquium sowie Teilnahme an der Diskussion während des Kolloquiums sind obligatorisch.
Vorkenntnisse:
Kenntnis des schweizerischen oder eines ausländischen Zivilverfahrensrechts (inkl. Vollstreckungsrecht) sowie Grundkenntnisse des internationalen Zivilverfahrensrechts sind erforderlich.
Beginn/Ende:
17.09.2024 / 25.10.2024
Vorlesungszeit/-raum:
obligatorische Einführungsveranstaltung:
Di, 17.09.2024, 12:15-13:45 /RAI-F-041
Kolloquium:
Mi, 23.10.2024, 08:00-18:00 /KOL-H-309
Do, 24.10.2024, 08:00-18:00 /KOL-H-309
Fr, 25.10.2024, 08:00-18:00 /KOL-H-309
Weitere Informationen:
Unterlagen: