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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Babusiaux

Fallbearbeitung im Römischen Privatrecht FS24

Prof. Dr. iur. Ulrike Babusiaux bietet im Frühjahressemester 2024 die Fallbearbeitung im Römischen Privatrecht an. 

Die Zuteilung zu dieser Fallbearbeitung erfolgte direkt über das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Der Lehrstuhl hat keinen Einfluss auf die Zuteilung der Fallbearbeitungen.

Wenn Sie vom Dekanat für die Fallbearbeitung im Römischen Privatrecht eingeteilt wurden, dann sollten Sie Ende Dezember 2023 (nach der Stornierungsfrist) per E-Mail einen Einladungslink für den OLAT-Kurs «Fallbearbeitung Römisches Privatrecht FS24» erhalten. Diesen Einladungslink müssen Sie anklicken, um dem OLAT-Kurs beizutreten.

Die Aufgabenstellung zur Fallbearbeitung wird am 03.01.2024 im Laufe des Tages im obengenannten OLAT-Kurs aufgeschaltet. Die Abgabe der Fallbearbeitung muss ebenfalls direkt per PDF im OLAT-Kurs bis spätestens am  28. Februar 2024 um 23:59 Uhr erfolgen. 

Wichtig: Falls Ihnen vom Dekanat die Fallbearbeitung im Römischen Privatrecht zugeteilt wurde und Sie bis Ende Dezember noch keinen Einladungslink erhalten haben, bitten wir Sie, den Spam-Ordner Ihres Mail-Clients zu überprüfen. Falls Sie die E-Mail mit dem Einladungslink auch dort nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich per E-Mail. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Weiterführende Informationen

Einführungsveranstaltung zur Fallbearbeitung

Nachfolgend finden Sie den Link zum podcast der Einführungsveranstaltung zur Fallbearbeitung vom 17.12.2021, die auch für das FS 2024 massgeblich ist. podcast

Folien Einführungsveranstaltung zur Fallbearbeitung

Eine Klarstellung bzgl. der Folien zur Einführungsveranstaltung zur Fallbearbeitung im römischen Recht aus dem HS 22 : Die Folien sind nach wie vor aktuell hinsichtlich der korrekten Technik zur Falllösung. Jedoch sind Hinweise, die in der Veranstaltung spezifisch in Bezug auf die Fallbearbeitung im FS 23 gemacht wurden, so z.B. die Begrenzung des Stoffes auf die im HS 22 in der Vorlesung besprochenen Themen, nicht beachtlich für die Fallbearbeitung im FS 24. Sie sollten somit bei der Lösung ausser Acht gelassen werden.