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Wiederholungsfallbearbeitung Römisches Privatrecht FS25

Prof. Dr. iur. José Luis Alonso bietet im Frühjahressemester 2025 die Wiederholungsfallbearbeitung im Römischen Privatrecht an.

Nur Studierende, welche den ersten Fallbearbeitungsversuch nicht bestanden haben, erhalten im Studierendenportal unter «Meine Module» die Möglichkeit, sich für die Wiederholungsfallbearbeitung anzumelden. Obwohl die Wiederholungsfallbearbeitung während der Semesterferien geschrieben werden kann, erfolgt die Buchung erst im Herbstsemester. Die Buchungsfrist der Wiederholungsfallbearbeitung dauert vom 13. August ab 10:00 Uhr bis 14. September 2025 um 24:00 Uhr.

Der Wiederholungsfall wird am 9. Juni 2025 ausgegeben.

Sie finden den zu lösenden Fall hier:
Sachverhalt Wiederholungsfallbearbeitung Römisches Privatrecht FS25 (PDF, 68 KB)

Sie finden die formalen Vorgaben hier:
Formale Vorgaben Wiederholungsfallbearbeitung Römisches Privatrecht FS25 (PDF, 187 KB)

Die Abgabe der Wiederholungsfallbearbeitung erfolgt mittels PDF-Datei via Email an: lst.alonso@ius.uzh.ch

Abgabedatum: 15. September 2025 um 23:59 Uhr.
Eine verspätete Abgabe oder eine Abgabe, die nicht via E-Mail stattfindet, führt zum Nichtbestehen der Wiederholungsfallbearbeitung.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!