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Bevor Sie Prof. Dr. Alexander betreffend Betreuung Ihrer Dissertation anfragen, sollten Sie sich mit den für die Doktorpromotion relevanten Reglementen und Bestimmungen vertraut machen. Diese finden Sie auf der Website der Universität Zürich unter Doktoratsstudium.
Prof. Dr. Alexander betreut Doktoranden und Doktorandinnen, welche beim Lizentiat oder beim Master of Law das Prädikat summa cum laude oder magna cum laude erreicht haben. Falls Sie ein Absolvent:in einer ausländischen Universität sind, möchten wir Ihnen nahelegen, ein Empfehlungsschreiben von zwei dortigen Professoren oder Professorinnen beizulegen, welche Sie betreut oder unterrichtet haben und Auskunft über ihre Fähigkeiten zum Verfassen einer Dissertation geben können.
Nachdem Sie sich über die Voraussetzungen in Kenntnis gesetzt haben, nehmen Sie bitte zunächst per E-Mail mit unserem Lehrstuhl Kontakt auf . Dem E-Mail ist folgendes beizulegen:
Nach Durchsicht sämtlicher Unterlagen wird gegebenenfalls ein Termin mit dem Kandidaten oder der Kandidatin vereinbart. Aufgrund der Unterlagen und der Besprechung entscheidet Prof. Dr. Alexander provisorisch, ob eine Betreuung der Arbeit übernommen wird.
Nachfolgend finden Sie eine (private) Übersicht über nützliche Links und Internetadressen sowie den (offiziellen) UZH PhD Guide in Englisch. Die Übersicht ist speziell auf ausländische Doktorierende ausgerichtet, da unsere Erfahrung zeigt, dass sie sich häufig mit ähnlichen Problemen (e.g. betreffend Doktorats-Voraussetzungen, Immatrikulation, Visa, IT-Infrastruktur, Seminare, Datenbanken, etc.) konfrontiert sehen. Vielleicht enthält es aber auch für einheimische Doktorierende die eine oder andere nützliche Information. Bitte beachten Sie, dass es sich beim ersten Dokument lediglich um private Empfehlungen und Hinweise handelt und nicht um eine offizielle UZH-Richtlinie.
Useful Information and Links for Foreign PhD Students (PDF, 128 KB)
Alle Studierenden, deren erste Sprache nicht Englisch ist, müssen einen geeigneten Nachweis erbringen können, dass ihre Englischkenntnisse für ein Doktroatsstudium ausreichend sind.
Unsere derzeitigen Zulassungsvoraussetzungen für die englische Sprache sind:
Ausnahmen:
Wenn Sie einen Bachelor- oder Master-Abschluss in Rechtswissenschaften oder in einem gleichwertigen sozial- oder geisteswissenschaftlichen Fach an einer Universität oder einer akkreditierten Hochschule in einem der unten aufgeführten Länder erworben haben, müssen Sie keine weiteren Nachweise über Ihre Englischkenntnisse vorlegen:
Wenn Sie Staatsangehöriger eines der oben genannten Länder sind und in einem Interview oder mit authentischen schriftlichen Arbeiten grundlegende Englischkenntnisse nachweisen können, wird auf den englischen Sprachtest verzichtet.