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Am 4. November findet die sechste Veranstaltung im Rahmen der Zürcher Vorlesungen zum liechtensteinischen Recht statt, die vom Zentrum für liechtensteinisches Recht (ZLR) an der UZH, der Universität Liechtenstein und dem Liechtenstein-Institut gemeinsam veranstaltet werden.
"Die Alterskündigung nach schweizerischem und liechtensteinischem Arbeitsrecht" (Prof. Dr. Roger Rudolph).
Das Referat wird sich zunächst mit der dogmatischen Einordnung befassen, um danach die teils diffuse jüngere Judikatur zu beleuchten, die in eine wenig befriedigende Rechtsunsicherheit mündet. Den Abschluss bilden einige kritische Gedanken zur sozialpolitisch verständlichen, rechtlich allerdings problematischen Privilegierung älterer Arbeitnehmender gegenüber anderen Kategorien von Mitarbeitenden.
Die Universität Liechtenstein lädt am 21. Juni 2021 in Kooperation mit der Universität Innsbruck und dem Zentrum für liechtensteinisches Recht an der Universität Zürich zur Nachwuchswissenschaftler*innen-Tagung „Digitale Innovationen im Zivil- und Gesellschaftsrecht“ ein.
Im Rahmen der halbtägigen Tagung werden Nachwuchswissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland ihre Expertise rund um neue Technologien, wie Smart Contracts und Blockchain, im Kontext des liechtensteinischen, schweizerischen, deutschen, österreichischen und europäischen Privat- und Gesellschaftsrecht teilen. Vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Auseinandersetzung mit angrenzenden Rechtsordnungen ist besonders erfreulich, dass ebenso Dissertant*innen des Doktoratskolleg liechtensteinisches Recht an der Universität Innsbruck teilnehmen. Vorrangiges Ziel der Tagung ist, den länderübergreifenden Diskurs und Austausch anzuregen.
Details zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem anliegenden Detailprogramm.
Am 23. März findet die fünfte Veranstaltung im Rahmen der Zürcher Vorlesungen zum liechtensteinischen Recht statt, die vom Zentrum für liechtensteinisches Recht (ZLR) an der UZH, der Universität Liechtenstein und dem Liechtenstein-Institut gemeinsam veranstaltet werden.
"Was für eine Überraschung!" (Univ.-Prof. Dr. Peter Bussjäger)
Die Rechtsfigur des Überraschungsurteils erinnert an den sagenhaften Schneemenschen Yeti: In den Schriftsätzen der Parteien und Urteilsbegründungen der Gerichte häufig angesprochen, erweist es sich in der Praxis ungleich schwieriger, ein solches Überraschungsurteil tatsächlich anzutreffen. Das Referat wird sich mit der Frage auseinandersetzen, welche Rolle das Überraschungsurteil im Gefüge der Verfahrensgrundrechte einnimmt, unter welchen Voraussetzungen ein solches vorliegen kann und wie die «Überraschung» behoben werden kann. Entsprechend der liechtensteinischen Tradition des Rechtsvergleichs wird dabei auch auf die Rechtsprechung der Rezeptionsländer Österreich und Schweiz eingegangen.
Details zur Veranstaltung: Die Veranstaltung wird online stattfinden. Bitte Melden Sie sich daher bis zum 19. März unter lst.heiss@rwi.uzh.ch an, um einen Link zur Teilnahme zu erhalten. Weitergehende Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.
Am 19. Januar findet die vierte Veranstaltung im Rahmen der Zürcher Vorlesungen zum liechtensteinischen Recht statt, die vom Zentrum für liechtensteinisches Recht (ZLR) an der UZH, der Universität Liechtenstein und dem Liechtenstein-Institut gemeinsam veranstaltet werden.
Seit 2007 werden ausländische Trusts in der Schweiz anerkannt. Darüber hinaus gibt es in den letzten Jahren Überlegungen, einen Schweizer Trust zu etablieren, das heisst die Gründung eines Trusts nach schweizerischem Recht zu ermöglichen. Das gesteigerte Interesse am Trust legt es nahe, einen Blick ins Nachbarland Liechtenstein zu werfen, das bereits seit 1926 über ein eigenständiges Trustrecht verfügt. Der Vortrag von Ass. Prof. MMag Dr. iur. Mathias Walch, LL.M. (Yale) geht nach einer kurzen Einführung in das liechtensteinische Trustrecht auf Besonderheiten wie die Berechtigung des Trustees (Treuhänders) am Treugut, das sogenannte Spurfolgerecht und Möglichkeiten der Asset Protection ein. Kurz soll auch auf die liechtensteinische Treuhand eingegangen werden, die sich wesentlich von ihrem schweizerischen Pendant unterscheidet und einen ersten Anstoss für eine Reformdiskussion in der Schweiz bilden könnte.
Details zur Veranstaltung: Die Veranstaltung wird online stattfinden. Bitte Melden Sie sich daher bis zum 15. Januar 2021 unter mathias.walch@uibk.ac.at an, um einen Link zur Teilnahme zu erhalten. Weitergehende Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.
Am 17. November 2020 findet die dritte Veranstaltung im Rahmen der Zürcher Vorlesungen zum liechtensteinischen Recht statt, die vom Zentrum für liechtensteinisches Recht (ZLR) an der UZH, der Universität Liechtenstein und dem Liechtenstein-Institut gemeinsam veranstaltet werden.
Ziel des EWR-Abkommens ist die Errichtung eines homogenen Europäischen Wirtschaftsraums. Das Homogenitätsprinzip soll sicherstellen, dass die Rechtsgestaltung und die Interpretation in dem um die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen erweiterten Binnenmarkt so einheitlich wie möglich, also homogen, erfolgt. Ein Weg zur Homogenität im EWR ist die Teilnahme der EWR/ EFTA-Staaten in EU-Gremien und EU-Agenturen. In ihrem Vortrag setzt sich Dr. Christina Neier, Forschungsbeauftragte Recht am Liechtenstein-Institut und Habilitandin an der Universität Zürich mit den Möglichkeiten und Grenzen dieser institutionellen Einbindung auseinander. Das Homogenitätsprinzip als solches ist überdies komplexer und facettenreicher, als dies auf den ersten Blick erscheinen mag. Dr. Georges Baur, Forschungsbeauftragter am Liechtenstein-Institut, wird in seiner Präsentation eine Auslegeordnung vornehmen und die verschiedenen Arten von Homogenität vorstellen.
Details zur Veranstaltung: Die Veranstaltung wird online stattfinden. Bitte Melden Sie sich daher bis zum 12. November 2020 unter info@liechtenstein-institut.li an, um einen Link zur Teilnahme zu erhalten. Weitergehende Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.
Am 13. Oktober 2020 findet die zweite Veranstaltung im Rahmen der Zürcher Vorlesungen zum liechtensteinischen Recht statt, die vom Zentrum für liechtensteinisches Recht (ZLR) an der UZH, der Universität Liechtenstein und dem Liechtenstein-Institut gemeinsam veranstaltet werden.
Dr. Alexandra Butterstein, LL.M., Assistenzprofessorin am Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an der Universität Liechtenstein wird zu den aktuellen Entwicklungen im europäischen Gesellschafts- und Stiftungskollisionsrecht sprechen. Im Vordergrund ihrer Ausführungen wird das grenzüberschreitende Potential liechtensteinischer Stiftungen und Gesellschaften im Lichte zunehmender Mobilität und Digitalisierung stehen.
Details zur Veranstaltung: Die Veranstaltung wird via Zoom stattfinden. Melden Sie sich daher bitte bis zum 6. Oktober unter maximilian.joerg@uni.li an, um einen Link zur Teilnahme via Zoom zu erhalten. Weitergehende Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.
Flyer Dr. A. Butterstein, Zürcher Vorlesungen (PDF, 322 KB)
Präsentation (PDF, 1 MB)
Am 3. März 2020 findet die erste Veranstaltung im Rahmen der Zürcher Vorlesungen zum liechtensteinischen Recht statt, die vom Zentrum für liechtensteinisches Recht (ZLR) an der UZH, der Universität Liechtenstein und dem Liechtenstein-Institut gemeinsam veranstaltet werden.
PD Dr. iur. Goran Seferovic, Stv. Leiter des Zentrums für öffentliches Wirtschaftsrecht an der ZHAW School of Management and Law und Privatdozent an der UZH, sowie Prof. Dr. iur. Patricia Schiess, Forschungsleiterin Recht am Liechtenstein-Institut sprechen zum Thema „So nah und doch so fern – Ein Rechtsvergleich der Volksinitiative im Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz“.
Bei der Darstellung der Regelung der Volksinitiative werden die Unterschiede im Vordergrund stehen. In Liechtenstein sind Initiativbegehren – anders als in der Schweiz – sowohl für Verfassungs- als auch für Gesetzesänderungen zulässig. Sie müssen bei der Regierung angemeldet und vom Landtag inhaltlich vorgeprüft werden. Erklärt der Landtag ein Begehren wegen Verstoss gegen die Verfassung oder gegen Staatsverträge für nichtig, kann das Initiativkomitee den Staatsgerichtshof anrufen. Nicht vom Schweizer Recht beeinflusst ist auch das Erfordernis, Volksinitiativen mit einem Bedeckungsvorschlag zu versehen, falls ihre Umsetzung zu grösseren finanziellen Aufwendungen führen wird.
Details zur Veranstaltung: Die Veranstaltung findet im Hörsaal KO2-F-180 statt und beginnt um 12:00 Uhr mit einem Apéro und dauert bis ca. 14:00 Uhr.
Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus der digitalen Transformation der Finanzindustrie und wie gehen Regulatoren und Marktteilnehmer damit um?
Die Finanzindustrie befindet sich im Wandel. Von den Auswirkungen der digitalen Transformation betroffen sind sowohl Marktteilnehmer als auch Regulatoren. Sie bietet Chancen, beinhaltet aber auch Risiken. Der Umgang der Regulatoren und Aufsichtsbehörden mit den Herausforderungen der digitalen Transformation steht im Zentrum des Seminars.
Sie sind gefordert, Stabilität, Kundenschutz, Vertrauen in die Finanzmärkte zu gewährleisten und neue innovative Geschäftsmodelle mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzindustrie zu fördern. Besondere Beachtung an diesem Seminar finden die Entwicklungen auf europäischer Ebene. Thematisiert wird zudem der Umgang des Regulators mit Cyberrisiken im europäischen Kontext.
Treuhänder: Grenzenlose Haftung bei begrenztem Versicherungsschutz?
Die Konferenz macht (internationale) Haftungsrisiken und Versicherungslösungen für Treuhänder transparent.
Der Treuhänder ist Dreh- und Angelpunkt für ausländische Investitionen im Fürstentum Liechtenstein. Schon angesichts der Höhe des im Fürstentum verwalteten Vermögens ist die Frage der Haftung und Versicherung des Treuhänders von besonderem wirtschaftlichem Gewicht. Haftungs- und Versicherungsfragen sind Gegenstand jüngerer liechtensteinischer Rechtsprechung und werden nicht zuletzt durch ausländisches Steuerrecht sowie durch internationales Prozessund Privatrecht beeinflusst. Ziel der Tagung ist es, Haftungsrisiken nach in- und ausländischem Recht aufzuzeigen und vorhandene Versicherungslösungen zu diskutieren.
Rechtsreform und Zukunft des Finanzplatzes Liechtenstein - mit Gastreferat von Dr. Klaus Tschütscher, liechtensteinischer Regierungschef