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Das Parlament wird aufgefordert, punktuelle Gesetzesänderungen vorzunehmen, um die Rahmenbedingungen eines wirksamen und liberalen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts zu stärken.
Aus dem Inhalt der Initiative lassen sich drei Stossrichtungen identifizieren: Erstens soll es darum gehen, die Datenlage im Gemeinnützigkeitssektor zu verbessern. Zweitens werden stiftungsrechtliche Neuerungen angedacht, etwa klarere Vorgaben einer Stiftungsaufsichtsbeschwerde, die (Neu-) Justierung gesetzlicher Stifterrechte und die Einführung einer gesetzlichen Haftungsbegrenzung für ehrenamtliche Organpersonen. Drittens gelte es mit Blick auf das Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht, weitere steuerliche Anreize für philanthropisches Verhalten zu setzen, etwa durch einen Vortrag des Spendenabzugs auf künftige Veranlagungszeiträume und weitere steuerliche Privilegien.
Quelle: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20140470