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Mit einem Entwurf des Bundesgesetzes über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESAG) vom 2. März 2016 wurde vom Bundesrat der Grundstein gelegt für eine Ausgliederung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA). Ziel der Ausgliederung ist die fachliche, organisatorische, finanzielle und personelle Unabhängigkeit der ESA. Inhaltlich sollen die Bestimmungen des ZGB zu Inhalt und Umfang der Stiftungsaufsicht nicht verändert werden. Gleichwohl sind in der Vorlage zahlreiche Vorschriften enthalten, die so nicht im ZGB zu finden sind, was mit einer gesetzlichen Konkretisierung der Aufgaben und Aufsichtsmittel der ausgegliederten ESA begründet wird (vgl. Botschaft zum Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 sowie zum Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht vom 25. Mai 2016, Geschäfts-Nr. 16.045, S. 4765).
In der Zwischenzeit hat die Finanzkommission des Ständerates über diesen Entwurf beraten und ist zum Schluss gekommen, dass zunächst die Beschlüsse des Parlaments zu konnexen Geschäften abgewartet werden sollen, bevor im Ständerat über den Entwurf des ESAG beraten wird. Aus diesem Grund hat sie einhellig die Behandlung dieses Entwurfes sistiert.