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Die Rechtskommission des Nationalrats erteilte an der Sitzung vom 19. und 20. Oktober 2017 ihre Zustimmung zur parlamentarischen Initiative 14.470 „Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung“. Damit kommt die Initiative nach langer und streitiger Vorbehandlung schliesslich zustande.
Als zuständige Kommission des Rates, in dem die Initiative eingereicht wurde, hat die Rechtskommission des Ständerats nun den Auftrag, innert zwei Jahren einen Entwurf auszuarbeiten (Art. 111 Abs. 1 ParlG). Dieser Entwurf wird beiden Räten zur Abstimmung vorgelegt. Der Erlassvorschlag muss von einem Bericht begleitet sein, der den Anforderungen an eine Botschaft des Bundesrats entspricht (Art. 111 Abs. 3 ParlG).
Die Ausarbeitung des umfassenden zivil- und steuerlichen Vorschlagskatalogs in der Kommission und die anstehenden Diskussionen werden neuen Wind in den Sektor bringen. Die Entwicklungen sind mit Spannung zu verfolgen.
Lukas Brugger