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Im Folgenden finden Sie das Glossar mit wichtigen Begriffen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Bereich Berufungen, Beförderungen und Habilitationen (BBH).
In der Auswahlsitzung sichtet und bewertet die Berufungskommission die eingegangenen Bewerbungen und teilt die Kandidierenden den Kategorien A, B bzw. C zu. A-Kandidierende sind die Bewerberinnen und Bewerber, welche die Auswahlkriterien am besten erfüllen und zu einer Lehrprobe sowie zu einem Kommissionsgespräch eingeladen werden. B-kategorisiert werden die Kandidierenden, die grundsätzlich für die Professur in Frage kommen, aber weniger gut passen als die A-Kandidierenden. In die Kategorie C werden jene Kandidierenden eingereiht, welche die Kriterien (teilweise) nicht erfüllen und daher für die Professur nicht in Frage kommen. Die Auswahlsitzung ist eine Kommissionssitzung.
Der Berufungsantrag ist das Endprodukt der Kommissionsarbeit. Er enthält alle relevanten Informationen aus dem Verfahren gemäss den Vorgaben der Universitätsleitung und der Fakultät. Dazu gehören die Lehrumschreibung der Professur, die Berufungsliste mit Angaben zu den Listenplatzierten, die Zusammensetzung der Berufungskommission inkl. einer Stellungnahme zur Vertretung beider Geschlechter und Angaben zu den externen Expertinnen und Experten, Hinweise zum Umgang mit der Befangenheitsfrage in der Kommission, die Beschreibung des Anforderungsprofils der Professur und der sich darauf stützenden Auswahlkriterien, eine kurze Schilderung des Verfahrensablaufs, die Namen aller Kandidierenden mit Hinweisen zum Anteil der Bewerbungen von Frauen sowie Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit, eine kurze Begründung der B- und C-Kategorisierung von Bewerbungen, jeweils eine ausführliche Würdigung aller A-Kandidierenden gestützt auf die eingereichten Bewerbungsunterlagen, die Literaturgutachten sowie die Eindrücke aus der Lehrprobe und aus dem Kommissionsgespräch sowie eine vergleichende Bewertung und Begründung der Rangierung der Listenplatzierten.
Selectus ist ein von der Firma frentix entwickeltes Recruiting Tool, das auf Berufungsverfahren an Hochschulen spezialisiert ist. Die Kandidierenden reichen darin ihre Bewerbung direkt online ein. Die Kommissionsmitglieder können diese nach Bewerbungsschluss einsehen und auf Wunsch oder Aufforderung bewerten. Später lädt das Dekanat auch die zur Begutachtung eingereichten Schriften der A-Kandidierten sowie die Gutachten hoch. Sobald sie das Dekanat im entsprechenden Verfahren erfasst hat, können sich UZH-interne Kommissionsmitglieder mit ihrem UZH-Login einloggen. Die externen Kommissionsmitglieder erhalten ihre Login-Daten jeweils in einer separaten E-Mail.
Das Habilitationsgesuch umfasst die genaue Bezeichnung des für die Venia Legendi beantragten Fachgebiets auf Deutsch und Englisch, den Titel der Habilitationsschrift und die Erklärung, ob bereits an einer anderen Hochschule ein Habilitationsverfahren eröffnet wurde. Dem Habilitationsgesuch sind zwei doppelseitig im A4-Format gedruckte Exemplare und das PDF der Habilitationsschrift beizulegen sowie ein datierter Lebenslauf mit Geburtsdatum, akademischen Titeln (inkl. Ort und Jahr der Erlangung), privater Anschrift und E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Staatsangehörigkeit und ggfls. Bürgerort, eine datierte Publikationsliste, ein datiertes Verzeichnis der Lehrveranstaltungen und Nachweise hochschuldidaktischer Qualifikationen wie Lehrveranstaltungsbeurteilungen. Für die Habilitationsschrift inkl. Titelblatt und das Habilitationsgesuch bestehen keine formellen Vorgaben. Die Schrift kann in Ordnern eingereicht und muss nicht gebunden werden. Das Dekanat kann bei Bedarf weitere gedruckte Exemplare einfordern.
Im Kommissionsgespräch stellt in der Regel der Kommissionsvorsitz allen A-Kandidierenden jeweils dieselben Fragen. Diese sollen u.a. Aufschluss über die Motivation zur Bewerbung, anstehende oder gewünschte Forschungsprojekten, die Einstellung zur Lehre und Nachwuchsförderung, die Führungskompetenz und -erfahrung oder die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung geben. An den Kommissionsgesprächen dürfen seitens der Fakultät nur von der Fakultätsversammlung und der Universitätsleitung eingesetzte Mitglieder der Berufungskommission teilnehmen.
Die Auswahlsitzung und die Shortlist-Sitzung sind Kommissionssitzungen. An solchen dürfen nur von der Fakultätsversammlung und der Universitätsleitung eingesetzte Mitglieder der Berufungskommission teilnehmen. Verhinderte reguläre Kommissionsmitglieder können durch gewählte stellvertretende Kommissionsmitglieder vertreten werden. Sind alle ernannten Kommissionsmitglieder einer Fachgruppe oder eines Standes bzw. alle externen Kommissionsmitglieder verhindert und lässt es die Zeit zu, müssen die Fakultät und die Universitätsleitung zusätzliche Ersatzmitglieder einsetzen.
Die Lehrproben der A-Kandidierenden in Berufungsverfahren finden je nach Beschluss der Kommission und abhängig davon, ob die Fakultät eine Vorlesung anbietet, die sich als Gefäss für Probevorlesungen eignet, in Form einer Probevorlesung oder eines wissenschaftlichen Probevortrags mit anschliessender Diskussion statt.
Die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter ist ein Kommissionsmitglied mit besonderen Aufgaben. Sie bzw. er ist in der Regel Mitglied der betroffenen Fachgruppe und verfasst den Strukturbericht, fasst in der Shortlist-Sitzung die eigenen Eindrücke aus den Probevorträgen, den Kommissionsgesprächen sowie zur Passgenauigkeit der A-Kandidierenden zusammen und finalisiert den Berufungsantrag.
In der Shortlistsitzung würdigt die Berufungskommission zunächst die A-Kandidierenden gestützt auf die eingereichten Bewerbungsunterlagen, die Literaturgutachten sowie die Eindrücke aus der Lehrprobe und aus dem Kommissionsgespräch. Auf einen offenen Austausch folgt eine Reihe anonymer Abstimmungen, in denen die Berufungskommission beschliesst, welche Kandidierenden auf die Berufungsliste kommen und in welcher Rangierung. Zum Schluss nimmt die Kommission die Berufungsliste ab, in der Regel in einer offenen Abstimmung. Die Shortlist-Sitzung ist eine Kommissionssitzung.
Der Strukturbericht erläutert die Ausrichtung der beantragten Professur und ihre Einbettung ins Planungskonzept der Fakultät sowie die verfügbaren bzw. benötigten Ressourcen. Daraus leiten sich der Ausschreibungstext, das Anforderungsprofil und die Bewertungskriterien ab. Er wird von der Sachbearbeiterin bzw. vom Sachbearbeiter nach einer Vorlage des Dekanats verfasst, welche für die formale Gestaltung die Vorgaben der Universitätsleitung berücksichtigt.
Die von der Fakultät eingesetzte Kommission fasst ihre ersten Beschlüsse vor ihrer Ernennung durch die Universitätsleitung als fakultäre Strukturkommission. Erst mit der Genehmigung der Kommissionsliste durch die Universitätsleitung wird die Kommission zur Berufungskommission.
Der Verlängerungsantrag für Professuren ad personam und Assistenzprofessuren beinhaltet u.a. Angaben zur Kandidatin bzw. zum Kandidaten, die Lehrumschreibung, den Zeitraum der Verlängerung bzw. das Datum der gewünschten Aufhebung der Befristung, eine Beschreibung der bisherigen Leistungen und geplanten Aktivitäten der Professorin bzw. des Professors in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Dienstleistungen und akademischer Selbstverwaltung und eine Begründung für die Verlängerung. Verlängerungsanträge für Professuren ad personam und Assistenzprofessuren mit tenure track sind bis spätestens drei Monate, Verlängerungsanträge für Assistenzprofessuren ohne tenure track spätestens zwei Monate vor Ablauf Befristung bei der Universitätsleitung einzureichen.