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Die Stiftung für Juristische Lehre und Forschung leistet jedes Semester einen Unterstützungsbeitrag an Blockseminare, die in der Schweiz stattfinden, zur Vergünstigung der Seminarspesen der Studierenden.
Anträge für einen Beitrag können mit dem Gesuchsformular dem Dekanat eingereicht werden. Einreichefrist für das Frühjahrssemester ist der 30. November, für das Herbstsemester der 30. April.
Es werden Seminare unterstützt, die
- in der Schweiz, aber ausserhalb von Zürich stattfinden
- als Blockseminar durchgeführt werden
- mindestens zwei Tage dauern.
Nicht unterstützt werden Doktorandenseminare.
Die Beiträge dürfen ausschliesslich für die Vergünstigung der Seminarspesen der Studierenden verwendet werden. Nach dem Seminar ist dem Dekanat eine Kopie der Abrechnung einzusenden.
Das Gesuchformular vollständig ausgefüllt und mit der elektronischen oder handschriftlichen Unterschrift der verantwortlichen Seminarleiterin/des verantwortlichen Seminarleiters versehen bitte per Post oder Email einreichen an: Dekanat, Rämistrasse 74/2, 8001 Zürich oder gabriella.godor@ius.uzh.ch
Beiträge für Seminare im Ausland können direkt bei der Stiftung (mit Kopie an das Dekanat) beantragt werden:
Niederer Kraft & Frey z.Hd. Herrn Peter Isler Sekretariat Stiftung für Juristische Lehre und Forschung Bahnhofstrasse 53 8001 Zürich peter.r.isler@nkf.ch