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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Geschichte

Seit der Gründung der Universität Zürich 1833 sind die Rechtswissenschaften fester Bestandteil ihrer Identität. Denn neben Theologie, Philosophie und Medizin zählte die Staatswissenschaftliche Fakultät zu den ersten Fachbereichen der neuen Universitas Turicensis. Deutlich hervorgehoben wurde die zunehmende Bedeutung der Jurisprudenz im Jahr 1920 mit der Umwandlung der Staatswissenschaftlichen Fakultät in die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät.

Der Verselbständigung des rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächergefüges gab die Fakultät 1969 einen organisatorischen Rahmen, indem sie sich in eine juristische und in eine wirtschaftswissenschaftliche Abteilung gliederte. 1992 entstanden aus diesen beiden Abteilungen die Rechtswissenschaftliche Fakultät und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.

Im Vergleich zu ihrem gegenwärtigen Umfang von über 3700 Studierenden und mehr als 60 Lehrstühlen waren die Anfänge der Fakultät mit fünf Professuren und 26 Studenten sehr bescheiden. Dabei zählte sie mit Friedrich Ludwig Keller (1799-1860) einen der Begründer der modernen schweizerischen Jurisprudenz zu ihren Gründungsmitgliedern. Aber auch auch die deutschsprachige Rechtswissenschaft des 20. Jahrhunderts wurde wesentlich von Mitgliedern der Fakultät geprägt wie etwa durch Fritz Fleiner (1867-1937) im Verwaltungsrecht, durch Zaccaria Giacometti (1893-1970) im Staatsrecht oder durch Arthur Meier-Hayoz (1922-2003) im Privatrecht.

Mit Johann Caspar Bluntschli (1808-1881) wirkte allerdings auch ein Gelehrter an der Fakultät, der, in der deutschprachigen Jurisprudenz einflussreich und weithin angesehen, in seinen Doktrinen in Teilen dem «früh-antisemitischen Zeitgeist»1 verhaftet war. Doch auch tragische Fehlentscheidungen zählen zur Geschichte der Fakultät wie im Fall von Emilie Kempin-Spyri (1853-1901), die aufgrund ihres Geschlechts erst nach langen Auseinandersetzungen 1891 die Lehrbefugnis erhielt (Venia legendi von Emilie Kempin-Spyri). Die Erinnerung an dieses Scheitern und an die Verantwortung der Wissenschaft gegenüber dem Zeitgeist gehört ebenso zur Gegenwart der Fakultät wie das Wissen um ihre Errungenschaften und Erfolge.

1Marcel Senn, Rassistische und antisemitische Elemente im Rechtsdenken von Johann Caspar Bluntschli, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung 110 (1993), 372-405, 404.


Prof. Dr. Andreas Thier
Lehrstuhl für Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Rechtstheorie und Privatrecht

(Das Gebäude RAI, ehemaliges Chemisches Institut der Universität Zürich)

Das Gebäude RAI wurde 2016 mit dem "Chemical Landmark Award" ausgezeichnet. Lesen Sie mehr zur Geschichte des RAI sowie über die Preisverleihung. Weitere Informationen entnehmen Sie demAusstellungsplakat Baugeschichte Chemical Landmark Rämistrasse (PDF, 14 MB).

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