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Der Aufenthalt an der RWF dient den Visiting Scholars zu Forschungszwecken. Die Aufenthaltsdauer beträgt 1–12 Monate.
Die Visiting Scholars müssen über einen PhD-Titel verfügen und für die Bewerbung eine Ansprech- bzw. Referenzperson an der RWF organisieren. Die Referenzperson muss sich bereit erklären, als Berater/in des Forschungsprojektes zu fungieren. Es liegt in der Verantwortung eines zukünftigen Visiting Scholars, sich mit geeigneten Fakultätsmitgliedern in Verbindung zu setzen um eine Referenzperson zu organisieren.
Die folgenden Unterlagen sind im PDF-Format per E-Mail bei der Geschäftsführung des Prodekanats Aussenbeziehungen einzureichen:
Das Dossier wird von der Geschäftsführung des Prodekanats Aussenbeziehungen und vom Prodekan Aussenbeziehungen geprüft.
Visiting Scholars erhalten ein Einladungsschreiben des Prodekans Aussenbeziehungen, welches bei einer allfälligen Beantragung des Visums eingereicht werden kann.
Visiting Scholars erhalten zudem eine Guest Card UZH sowie einen E-Mailaccount.