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Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats lehnt Initiative Luginbühl ab

Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats lehnt Initiative Luginbühl ab

Mit der von Ständerat Luginbühl Ende 2014 eingereichten parlamentarischen Initiative „Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung“ wurde das Parlament aufgefordert, punktuelle Gesetzesänderungen vorzunehmen, um die Rahmenbedingungen eines wirksamen und liberalen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts zu stärken. Insbesondere sollten die Datenlage im Gemeinnützigkeitssektor verbessert, stiftungsrechtliche Neuerungen (etwa klarere Vorgaben für eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde, die Justierung gesetzlicher Stifterrechte und die Einführung einer Haftungsbegrenzung für ehrenamtliche Organpersonen) angedacht und weitere steuerliche Anreize für philanthropisches Handeln gesetzt werden.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat nun – anders als diejenige des Ständerates – der parlamentarischen Initiative nicht zugestimmt. Sie erachtete die geforderten Massnahmen als nicht geeignet, um den Stiftungsstandort Schweiz zu stärken und befürchtete sogar negative Auswirkungen auf das schweizerische Steuersystem insgesamt. In einem nächsten Schritt wird die Initiative im Ständerat behandelt und bei Nicht-Annahme abgeschrieben.

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