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Diese Informationen richten sich an Studierende der Rechtswissenschaften an der UZH, welche sich für einen Austausch im Ausland interessieren. Unten finden Sie eine Kurzübersicht. Details können Sie den Unterseiten entnehmen.
Europa
Die Rechtwissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich unterhält derzeit SEMP-Abkommen (Swiss European-Mobility-Program, ehemals Erasmus) mit 59 Partneruniversitäten aus 24 europäischen Ländern. Diese bilden die Grundlage für den Studierendenaustausch zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Partneruniversitäten.
Fakultätsabkommen
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich unterhält derzeit zwanzig Abkommen mit Rechtswissenschaftlichen Fakultäten renommierter Universitäten in der ganzen Welt. An einem Austausch können ausschliesslich Studierende der Rechtswissenschaften der Universität Zürich teilnehmen.
Gesamtuniversitäre Abkommen
Die Universität Zürich kooperiert mit ausgewählten Universitäten aus der ganzen Welt. Die Möglichkeit eines Austausches steht Studierenden aller Fachrichtungen offen.
Selbstorganisierte Mobilität
Falls zwischen der ausländischen Universität, an der Sie studieren wollen, und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bzw. der Universität Zürich kein Abkommen besteht, können Sie den Austausch selbst organisieren.
Auf der Website der Abteilung Global Student Experience finden Sie Informationen und Tipps zur selbstorganisierten Mobilität.
Die Bewerbung für das ganze akademische Jahr läuft ab dem 1. November bis zum 15. Januar online via Mobility Online. Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie auf den Unterseiten dieser Website.
Restplätze für das Frühjahrssemester werden in einer zweiten Runde vom 1. Juli bis 15. Juli vergeben: Freie Plätze zweite Bewerbungsrunde FS 24 (PDF, 104 KB)
In der Regel können Studierende die im Ausland erworbenen Studienleistungen an der RWF UZH anerkennen lassen. Dabei gibt es jedoch gewisse Einschränkungen welche zu beachten sind.
Detaillierte Informationen finden sie auf unserer Website unter:
Bachelorstudiengang
In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 90 ECTS Credits an den Bachelor of Law anerkannt werden, wenn sie:
Die Studienleistungen werden mit Note anerkannt, sofern eine Note vergeben wird.
Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet. Die Anzahl ECTS Credits werden umgerechnet, wobei der Umrechnungsschlüssel vom Studiendekanat festgelegt wird.
Masterstudiengang
In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 45 ECTS Credits an die Studienprogramme Rechtswissenschaft oder International and Comparative Law anerkannt werden, wenn sie:
Die Studienleistungen werden mit Note anerkannt, sofern eine Note vergeben wird.
Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet. Die Anzahl ECTS Credits werden umgerechnet, wobei der Umrechnungsschlüssel vom Studiendekanat festgelegt wird.
An den Master of Law UZH International and Comparative Law können ausschliesslich absolvierte juristische Praktika in englischer Sprache anerkannt und angerechnet werden.
Stipendiemögllichkeiten für Mobilitätsaufenthalt in Bangkok HS 24 / FS 25
Für das akademische Jahr 2024/2025 erhalten Studierende, die einen Mobilitätsaufenthalt an der Chulalongkorn University Bangkok, Thailand absolvieren, die Möglichkeit, ein Stipendium in Höhe von CHF 2'500 pro Semester zu erhalten. Dieses Stipendium wird ausschliesslich an einen einzigen Studierenden vergeben und geht an die Person mit dem höchsten Notendurchschnitt Leistungen.