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Der zweisprachige Joint Degree Masterstudiengang der Faculté de droit, des sciences criminelles et d'administration publique der Université de Lausanne und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich umfasst 90 ECTS Credits.
Deutsch und Französisch
Für die Zulassung an die Universität Zürich ist die Kanzlei bzw. die Zulassungsstelle zuständig.
Kontakt Kanzlei und Zulassungsstelle
Informationen zur Zulassung finden Sie unter der folgenden Webseite:
Zulassung Master of Law
Für die an der RWF zu absolvierenden Module gilt ein Fehlversuchsmaximum von sechs Fehlversuchen. Sieben oder mehr Fehlversuche haben eine endgültige Abweisung zur Folge. Die Masterarbeit UZH sowie das Modul Zivilverfahrensrecht können je zweimal wiederholt werden. Die anderen Module der Zürcher Fakultät können beliebig oft wiederholt werden, solange das Fehlversuchsmaximum nicht überschritten ist. Nicht bestandene Wahlpflichtmodule können durch andere Wahlpflichtmodule derselben Modulgruppe ersetzt werden, nicht bestandene Wahlmodule durch beliebige Wahlmodule der Fakultät.
Für die Module der UNIL gilt die Wiederholungsregelung der Lausanner Fakultät, welche sich auf die Prüfungsserie bezieht. Sie wird in der Studienordnung ersichtlich sein.
Pool/Modul | ECTS | |
---|---|---|
Masterarbeit |
Masterarbeit UZH (12) Masterarbeit UNIL (15) |
12/15 |
Wahlpflichtpool UZH/UNIL
|
Zivilverfahrensrecht UZH (12) Procédure civile UNIL (6) Procédure pénale UNIL (6) Procédure et juridiction administratives UNIL (6) |
12 |
Wahlpflichtpool UZH |
Grundlagen |
6 |
Wahlpool UZH |
|
24 |
Wahlpool UNIL | 33/36* | |
Total | 90 |
*je nachdem, ob die Masterarbeit an der UZH oder an der UNIL geschrieben wird
Wichtig: Eine Anerkennung von selbstorganisierten juristischen Praktika ist beim Joint Degree Masterstudiengang nicht möglich (Ziff. 1 RLA). Demgegenüber ist die Verwertung des Volontariats bei einer Justiz- oder Exekutivbehörde auch im Joint Degree Masterstudiengang möglich.