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Die Übungen im Gesellschaftsrecht sind Bestandteil des Pflichtmoduls "Handels- und Wirtschaftsrecht I".
Es werden 7 Fälle in den Bereichen Personengesellschaften, Aktiengesellschaft, Publikumsgesellschaft, GmbH und Fusionsrecht vorgestellt. Die Veröffentlichung der Sachverhalte fällt auf den 3. Januar 2025 (wie die Fallbearbeitungen).
Die Teilnahme an den Übungsveranstaltungen sowie die Abgabe und das Bestehen eines Falles ist nicht Voraussetzung für die Zulassung zur schriftlichen Modulprüfung am Ende des FS25. Für die Teilnahme an den Übungen (ohne das Verfassen einer Fallbearbeitung) ist keine Einschreibung nötig.
Die Vorlesung beginnt am 27. März 2025 und findet jeweils donnerstags von 12:15 bis 13:45 statt.
Vorlesungsplan und weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Fallbearbeitung im Frühlingssemester 2025 erfordert eine Anmeldung bis November 2024 über das Anmeldetool der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die Zuteilung des Falles erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Eine genügende Leistung wird als "schriftliche Fallbearbeitung" im Aufbaustudium angerechnet.
Die Sachverhalte für die Fallbearbeitung ist hier aufgeschaltet.
Informationen zur Fallbearbeitung ist hier zu finden.
Der Abgabetermin für die Fallbearbeitungen ist der 6. März 2024.